Bei ebay Betrug, ab welchen Betrag Anzeige machen?
Hi,
habe bei ebay ein PS4 Spiel für 30€ gekauft. Der Verkäufer hat das Spiel aber wohl nie verschickt, da weder ich noch andere Käufer Waren erhalten haben. Der Verkäufer wurde jetzt wohl von ebay gesperrt aber ich schau meinem Geld nach. Da ich per Überweisung bezahlt habe falle ich nicht unter den ebay Käuferschutz. Von ebay wurde mir geraten einen Online Mahnantrag an den Verkäufer zu schicken da dieser dann vielleicht dann das Geld zurückzahlt.
Meine Frage jetzt: Lohnt sich das für 30€ bzw. habe ich da eine Chance mein Geld zu kriegen? Habt Ihr Erfahrungen mit Online Mahnanträgen gemacht?
Danke schonmal.
Andi
4 Antworten
Du wirfst Da Strafrecht und Zivilrecht durcheinander:
Wenn Du jemand wegen Betrugs anzeigen willst, dann gehst Du entweder zur nächsten Polizeistation oder schreibst einen Brief an die Staatsanwaltschaft.
Dein Geld wieder bekommst Du dadurch nicht.
Zivilrechtlich kannst Du eine Forderung im gerichtlichen Mahnverfahren oder durch Klage geltend machen.
Mahnbescheidsanträge kann man sich im Internet herunterladen. Man muß sie aber dann ausgefüllt und unterschrieben per Post an das zuständige Amtsgericht senden. Reine Onlineanträge können nur Rechtsanwälte stellen.
Hoffentlich hast Du die Postanschrift des Verkäufers. Ohne die geht nichts.
Erstatte Anzeige bei der Polizei.
30 Euro per Mahnbescheid lohnt nicht, das Geld ist wohl weg
Eine Strafverfolgung brächte dir, selbst wenn sie betrieben und sogar zu einer Verurteilung führt, bestenfalls Genugtuung, aber kein Geld zurück.
Ein Mahnbescheid kostet vorschüssig Geld. Das siehst du auch nicht wieder, wenn beim Abzcker nichts zu holen wäre, etwa als Taschengeldempfänger oder Hartzer.
Mein Rat: Man wirft seinem guten Geld kein schlechtes mehr hinterher, wenn man nicht genau weiß, das beim Schuldner etwas zu holen ist. Bei einer Forderung von 30 EUR schon mal garnicht.
Hi,
die Postanschrift des Betrügers hat mir ebay mittgeteilt. Ich hoffe das ist bloß keine Fake Adresse. Ich frag mich halt wie da meine Erfolgsaussichten sind. Nicht das der Pleite ist und ich muss dann noch was zahlen z.B. einen Anwalt.
Das ist leider das Risiko und das kann Dir niemand nehmen. Vielleicht wäre es wirklich besser zunächst nur Strafanzeige zu erstatten und abzuwarten was dann passiert. Mancher Betrüger erstattet dann den Schaden um Strafmilderung zu bekommen.
Zumindest müßtest Du ja die Gebühr für den Mahnbescheid zunächst selbst zahlen. Das wären wohl 32,-€. Die würde ich persönlich nicht ausgeben bei der Forderung von 30,-€. Bei Erfolg würdest Du die Gebühr natürlich vom Verkäufer zurück bekommen, evtl. auch erst nach weiteren auch gebührenpflichtigen Schritten. Ich würde wohl dem Vorschlag von Privatier folgen.