Darf das Jobcenter einen Privatverkauf anrechnen?
Hallo :)
Folgender Fall. Ich bin aufgrund meines Kindes als Vater in Elterzeit gewesen (Lebt bei mir) und jetzt weiterhin arbeitssuchend. Bisher hatte ich nie Probleme mit dem Jobcenter. Jetzt als es um die Weiter Bewilligung haben sie mir sie 6 Monate Rückwirkend Kontoauszüge gefordert. Kein Problem habe ich getan. Dann kam eine Aufforderung, das ganze um weitere 6 Monate rückwirkend nachzuweisen, inklusive Paypal Konto. Zusätzlich fordern sie eine Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS. Ich bin weder selbstständig noch habe ich Gewerbe.
Die einzigsten einnahmen die ich 2019 zusätzlich hatte, waren der verkauf einer Spielekonsole, weil ich hätte sonst die Stromrechnung nicht zahlen können, der Verkauf meines auf Raten Zahlenden Handys (Habe ich verkauft und das Geld an den Anbieter überwiesen zum auflösen) und sonst wenn kleinere dinge wie ein durch gespieltes video spiel oder überflüssiges spielzeug meines kindes.
Nun meine Frage: Darf das Jobcenter das als Einkommen anrechnen, wenn ich etwas mit Verlust verkaufe, was ich vom ALG2 selbst mal bezahlt hatte? Und wieso wollen die einen Gewerbeschein ? Ich habe 2019 neben der Konsole und dem Handy vielleicht maximal 10-12 sachen im ganzen jahr verkauft. Was sind eure erfahrungen dazu?
2 Antworten
Wäre hilfreich, wenn Du alle verkauften Gegenstände hier aufgelistet hättest. Schau hier mal rein:
Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer
und hier
Gelöst: Ab wann ist man gewerblicher Verkäufer?
und hier ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht:
Ebay-Händler: Noch privat oder schon gewerblich?
So wie ich es verstehe, ist Jobcenter-Mitarbeiter entweder übereifrig oder er/sie wurde vom Vorgesetzten unter Druck gesetzt, egal wie, auch auf Kosten der "Kunden" Gelder einzusparen - oder er/sie ist einfach nur dusselig.
Du darfst ja ein gewisses Vermögen besitzen. Die Spielekonsole war Dein Eigentum = zählte zu Deinem erlaubten Vermögen, das Du in Geld umgewandelt hast. Ebenso sieht es mit dem Handy aus. Naja, im Grunde würde niemand ein Handy und eine Spielekonsole zum VERMÖGEN hinzuzählen. Das sind einfach Gebrauchsgegenstände. - Beide waren doch sicher nicht aus purem Gold, womit Dein erlaubtes Vermögen überschritten gewesen wäre.
Siehe dazu die Diskussion im elo-Forum (Erwerbslosen-Forum):
Beim Bezug von ALGII Privateigentum bei ibääh verkaufen, ist es erlaubt und welche Gefahren gibt es?
Auch diese Diskussion im elo-Forum ist sehr interessant - wie kommt es, dass das Jobcenter plötzlich so erbsenzählergenau und überaus misstrauisch ist (auch hier geht es um Ebay-Verkäufe), ist viel Text, mach Dir die Freude und lies die ganze Diskussion:
JC will plötzlich Kontoauszüge sehen
https://www.elo-forum.org/threads/jc-will-ploetzlich-kontoauszuege-sehen.182012/
Ach ja, zum Erbsenzählen: Du schreibst, dass Du mit Verlust verkauft hast. Falls Du noch die Originalrechnungen hast, wäre das hilfreich. Wenn Du die nicht hast, gibt es vielleicht ähnliches noch als Neuware im Internet zu kaufen, so dass Du so den Neupreis nachweisen kannst.
Nochmal im elo-Forum - man sollte möglichst nie seinen Humor verlieren, lustiger Vorschlag (Blumenvase) - vielleicht ernst gemeint, vielleicht auch nicht:
Darf Erlös von priv. gebrauchten verkauften Sachen angerechnet werden?
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Weil ich ja nicht weiß, welche 10 - 12 andere Sachen Du in welchem Zeitraum und mit wieviel Gewinn/Verlust verkauft hast, mein folgender Entwurf für das Schreiben an das Jobcenter - passt oder auch nicht:
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A n f a n g
Absender
Datum
Adresse Jobcenter
Betreff (Aktenzeichen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte/r Frau/Herr ...,
mit großem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Sie mir durch meine Privatverkäufe bei Ebay ein Unternehmen als Gewerbetreibender unterstellen.
Dass ich Ihnen Kontoauszüge der letzten sechs (anstatt drei) Monate vorlegen sollte, hat mich zwar gewundert, bin dem aber nachgekommen.
Weit mehr erstaunt mich nun, dass Sie weitere sechs Monate rückwirkend die Einsicht meiner Kontoauszüge verlangen sowie den Nachweis über mein PayPal-Konto. - Zusätzlich fordern sie eine Gewerbeanmeldung und die Anlage EKS.
Ich bin weder selbstständig, noch habe ich Gewerbe, also kann ich Ihnen auch keine Gewerbeanmeldung vorlegen. Und weil ich nicht beabsichtige, Gewerbetreibender zu werden, wäre es völlig unsinnig, Ihnen zuliebe eine solche Anmeldung zu tätigen.
Aus meinen privaten Dingen habe ich ein paar Sachen verkauft, sogar mit Verlust, wie eine Spielekonsole und ein Handy, und weiter noch ein paar Kleinteile wie ...
- rubbi, ob du die aufzählen solltest oder nicht, lass uns das klären, indem Du unter meiner Antwort auf "kommentieren" klickst, sie aufzählst mit Beträgen sowie Verlust/Gewinn - weiter im Schreiben:
Es waren reine Privatverkäufe, Privates habe ich umgewandelt in Geld. Weder die Spielkonsole noch das Handy waren aus purem Gold, sondern ganz normale Gebrauchsgegenstände.
- rubbi, folgendes, wenn vorhanden
Anliegend die Rechnung von Spielkonsole und Handy, Verkaufserlös liegt Ihnen ja bereits vor. Daraus ist ersichtlich, dass ich beide Gegenstände mit Verlust verkaufte. Ich brauchte sie nicht mehr, also wandelte ich sie um in Geld.
- rubbi, hier evtl. auch zu den Kleinteilen, ich bringe ein paar Beispiele:
- Auch die Kleidung, aus der mein Kind herausgewachsen war / Babyspielzeug meines Kindes, verkaufte ich bei Ebay. Ich / mein Kind braucht die Sachen nicht mehr, und andere konnten sie brauchen. Auch diese Verkäufe erfüllten nicht das Treiben eines Gewerbes.
- Prüfe, ob es passt, dass Du die Ebay-Richtlinien reingibst:
Zu Ihrer Information die Ebay-Richtlinien, ab wann ein Verkäufer ein Gewerbebetreibender ist:
Ab wann bin ich gewerblicher Verkäufer?
https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer
Es ist für mich kein Problem, Ihnen weitere Kontoauszüge vorzulegen, auch mit den PayPal-Unterlagen habe ich keine wirklichen Probleme. Ich möchte nur von Ihnen erfahren: Was soll das? Warum wollen sie mir unbedingt unterstellen, ich würde ein Gewerbe betreiben? Und wenn sie nun davon ausgehen - wovon ich wiederum ausgehe -, dass Sie erkennen, dass ich kein Gewerbe betreibe, warum soll ich nun aufgrund Ihrer diesbezüglichen Forderung ein Gewerbe anmelden, ohne ein Gewerbe zu betreiben und dies auch künftig nicht tun will.
Ich bitte um Ihre Erklärung. Falls Sie weiter darauf bestehen, dass ich ein Gewerbe anmelden soll, bitte ich dies zu begründen. Außerdem erwarte ich in dem Fall Ihre Zusage, dass das Jobcenter die Kosten für die Gewerbeanmeldung übernimmt - ich brauche sie ja nicht.
Aller Vernunft entsprechend erwarte ich, zügig den Bewilligungsbescheid über meinen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von Ihnen zu erhalten.
Hochachtungsvoll
(Deine Unterschrift)
E n d e
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Ich denke, das passt wohl in etwa. - Druck das zweimal aus, gib persönlich ein Exemplar ab, das zweite lass Dir bestätigen mit Datum, Stempel und Unterschrift (siehe auch unten).
In diesem Fall ist es empfehlenswert, dass Du nicht allein zum Jobcenter gehst, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt (dazu gleich mehr).
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Viel Glück und Erfolg!
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Vorsorglich nun meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, in denen ich auch auf die Ämterlotsen eingehe. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Weil ich gleich Kaffee trrinken gehen will, jetzt erstmal kurz das eine und andere, später weiter (sonst wird es zu spät für den Kaffee wegen Schlafen in der Nacht ).
Ja, auf Erbsenzählerei stehen Mitarbeiter in Jobcentern und Grundsicherungsämtern.
Zumindest einige dieser Mitarbeiter denken wohl in sehr engen Tunneln. Als mein Giro deutlich im Minus war, hob ich von meinem Sparkonto Geld ab, trug es zwei Straßen weiter und zahlte es auf mein Giro ein. Also mein Geld da raus und da rein. Bei Überprüfung der Konten kam das Gehirn des Mitarbeiters in arge Schwierigkeiten. Mehrmals musste ich ihm den Vorgang wie einem Marsmännchen erklären, der noch nie was von diesen Dingen gehört hatte. ‹(•‿•)› Ein Dreijähriger hätte es beim ersten Mal verstanden.
Nun mal schnell zu den Geldgeschenken, da bist Du im Grünen Bereich:
Hartz IV: Geldgeschenke über 50 Euro sind Einkommen
https://www.hartziv.org/news/20100408-hartz-iv-geldgeschenke-ueber-50-euro-sind-einkommen.html
Zu den anderen Sachen: Achte darauf, dass Du nicht mehr erklärst, als nachweisbar nötig. Also nur die Zahlungssachen ansprechen, die auch auf den Belegen sichtbar sind. Denke immer daran: In den Hirnen dieser Mitarbeiter rattert automatisch: Ich muss dem "Kunden" Betrug nachweisen - hat man ihnen eingebläut, ist deren Job. Und denke dran: Abteilungsleiter kriegen Bonie, wenn ordentlich viel sanktioniert wird, vielleicht auch, wenn ordentlich viel eingespart wird (zum ersten gibt es Whistleblower-Aussagen, das zweite weiß ich nicht). ‹(•‿•)›
8 Spiele sind noch kein reger Handel.
Was die Klein-Ebay-Verkäufe ... angeht: wieder, nur was in den Belegen verbucht ist. (Denke noch etwas darüber nach wegen der Formulierung.)
Wenn ich erstmal drin bin im Schreiben, fließt das wie automatisch vom Hirn in die Finger (hast Du vielleicht gemerkt). Deshalb nachher mehr.
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Herzlichen Dank für die Auszeichnung zur Hilfreichsten.
Freut mich sehr.
- ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉.
- So, bißchen spät, bin aber wieder für Dich da.
- Liste - ebenfalls erbsenzählerisch - die Transaktionen auf, bei denen Du von einem eigenen Konto aufs andere eigene Konto geld rübergeschoben hast (auch diesmal: so viel wie nötig, keine Zeiten berücksichtigen, die gar nicht Thema sind).
- Beginne mit:
Damit keine Missverstände entstehen: Bei den folgenden Geldbewegungen handelt es sich um Überweisungen von einem meiner beiden Konten auf das andere Konto. Es handelt sich dabei also NICHT um Eingänge aus dritter Quelle, BITTE BEACHTEN!
- Tja, rubbi, dann liste die Erbsen auf. Weiter:
Und bei der Auflistung dieser Geldeingänge handelt es sich lediglich um Rückabwicklungen von Käufen. Das bedeutet: Ich hatte Geld überwiesen für einen Kauf, und weil der Kauf nicht wirklich zustande kam, wurde mir die Kaufsumme erstattet. Obwohl es so aussehen mag, als kämen die Geldeingänge von Dritten, WAR ES DOCH MEIN GELD, DAS MIR ZURÜCKERSTATTET WURDE.
- rubbi, nun wieder Erbsen zählen. - Pass auf, dass Du nicht mehr Erbsen zählst als nötig. Solche Jobcenter-Mitarbeiter können zu Terrier mutieren, wenn sie anfangen, sich festzubeißen.
- rubbi, denk nicht einmal daran, Dritte wie ehemalige Verkäufer in Dein Hartz-Schicksal mit reinzuziehen. Das geht die nix an, das geht das Jobcenter nix an, und das würde das alles noch komplizierter machen. Auch sollte man solche Mitarbeiter nicht auf dumme Ideen kommen lassen, wie man die "Kunden" noch quälen kann. - Weiter, prüfe, ob ich richtig formuliere:
Bei der Zahlung vom ... in Höhe von 60 Euro (genauer Betrag) handelt es sich um einen Freundschaftsdienst. Weil ein Freund sich ein ... kaufen wollte, ich dies aber wegen ... günstiger erhalte, bat er mich, das ... für ihn zu kaufen.
- rubbi, das kannst Du vielleicht belegen, also den Kauf?
Sofort nach dem Kauf überwies der Freund die 60 Euro auf mein Konto, und ich schickte ihm das von mir für ihn gekaufte ... per Post. - Falls erforderlich, kann ich eine Eidesstattliche Erklärung des Freundes nachreichen.
- rubbi, kläre dies mit dem Freund. Vermutlich geht das auch ohne, aber falls Mitarbeiter ein Terrier geworden ist, will er so eine Erklärung vielleicht sehen. so eine Eidesstattliche Erklärung könnte dann so aussehen:
A n f a n g
Ich, ... (Name, Wohnort), geb. am ..., erkläre hiermit an Eides statt, dass Herr ... (Vorname, Nachname) im Rahmen eines Freundschaftsdienstes am ... für mich ein ... kaufte. Sofort nach dem Kauf überwies ich ihm den Kaufpreis, und Herr ... übersandte mir das ... per Post.
Datum Unterschrift
E n d e
- rubbi, nun wieder weiter mit dem Brief an den Jobcenter-Terrier:
Bei dem Geldeingang vom ... in Höhe von 25 Euro handelte es sich um ein Geburtstagsgeschenk meiner Schwester zu meinem ... (z.B. 30.) Geburtstag.
Und bei dem Geldeingang vom ... in Höhe von 25 euro handelt es sich um ein Geburtstagsgeschenk an meine Tochter ... (Vorname) zu ihrem ... Geburtstag.
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rubbi, habe ich an alles gedacht?
Die Sache mit den Ebay-Kleinanzeichen-Käufen/-Verkäufen habe ich bewusst außen vor gelassen. Vielleicht reicht dort ja schon Dein Erbseneintopf, den Du so akribisch aufgelistet rüberreichst.
Du gehst ja am besten mit einem Ämterlotsen hin. Erbseneintopf = Schreiben rüberreichen plus Bestätigung freundlich einfordern plus Ämterlotse sollte schon reichen, damit Jobcenter-Terrier zahm wird.
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Falls Du auf Kleinbeträge wegen der Klein-Ebay-Sachen angesprochen wirst (es ist zu hoffen, dass Jobcenter-Mitarbeiter schon erschlagen ist durch Dein Schreiben), sage sowas wie:
"Das kann ich leider nicht mehr nachweisen, weil bei Ebay-Kleinanzeigen nach Beendigung des Kaufs allgemein alles gelöscht wird. So handhabe ich es auch."
- Also keine "schlafenden Hunde" wecken, sondern nur, wenn das erforderlich wird, weil Du explizit darauf angesprochen wirst oder das nachgefordert wird.
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So wie ich Deine Zeilen hier deute, scheinst Du ein ruhiger Zeitgenosse zu sein. Das ist eine sehr gute Voraussetzung in diesem Fall.
Die Sache mit dem Freund könnte problematisch werden, aber so ein Angebot einer Eidesstattlichen Erklärung reicht hoffentlich.
Im Gespräch immer ruhig und freundlich bleiben. Falls es anfängt, in Dir zu kochen, nicht davon beeindrucken lassen, ruhig weiteratmen und ruhig bleiben. Und bestenfalls hast Du ja den Ämterlotsen an Deiner Seite - das wünsche ich Dir sehr.
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Möglicherweise reicht es aber auch schon, wenn Du lediglich sagst:
"Dieses Schreiben möchte ich abgeben ... und hier brauche ich die Bestätigung mit Datum, Stempel und Unterschrift." - Dann gehst Du mit dem Ämterlotsen Kaffee oder Tee trinken ...
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rubbi, ich glaube, wir haben es - oder?
Zur Anrechnung melden sich gewiss noch kompetente User.
Eine Gewerbeanmeldung zu verlangen ist Unsinn - oder hast Du was falsch verstanden?
Gewerbeanmeldung ist Sache der Gemeinde/Stadt und hat mit dem Jobcenter nichts zu tun.
Hey
verstehe ich deine Antwort einfach nur falsch oder habe ich mich falsch ausgedrückt?
Das Jobcenter fordert von mir einen Gewerbeschein und die Anlage EKS (Anlage EKS - zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Gewährungszeitraum)
Ich habe aber weder gewerbe, noch führe ich eine Selbstständige Tätigkeit oder ähnliches aus! Deswegen sagte ich die forderung nach dem ist sinnlos vom JC.
Wie kannst Du meine Antwort falsch verstehen?
Das Jobcenter kann keinen Gewerbeschein verlangen.
dachte du meintes das anders. Naja Fakt ist aber, in der aufforderung zur mitwirkung steht gewerbeanmeldung einreichen und Anlage EKS ausfüllen. Wie gesagt ich habe kein zusätzliches einkommen. ausser mal ein verkauft auf ebay kleinanzeigen oder facebook.
Kannst ja das Schreiben dem Teamleiter geben, und es Dir von ihm bestätigen lassen. - Kann sein, dass Sachbearbeiter dann Spaß mit dem Teamleiter bekommt. Hatte selbst mal einen Fall mit gnadenlosem Schwachsinn. Sachbearbeiter wirkte danach etwas verstört. ‹(•‿•)›
Guten Morgen,
erst einmal lieben dank das du dir die Mühe gemacht hast um mir eine so ausführliche Antwort zu geben. Das Hilft mir sehr.
Also ich kann absolut auf der Grundlage deiner Links sagen, das ich nicht gewerblich Handel. Ich verkaufe nur etwas wenn ich es nicht mehr benötige, und davon war absolut nichts mehr gewinn. Alles eher mit Verlust im vergleich zum Anschaffungspreis.
Ausser bei dem Antrag damals vor 5 jahren, musste ich nie Kontoauszüge vorzeigen. Mir war auch nie bewusst, das es bezüglich Verkäufen so extrem genau hingeschaut wird. Darüber hab ich ehrlich gesagt nie nachgedacht.
Das witzige finde ich allerdings: Bei meinem Hauptkonto wo die Leistungen eingehen, haben Sie nur die Bargeldeinzahlungen dokumentiert. Ich solle erklären wieso. Das War zum Glück leicht begründet, da in dem Monat immer am Anfang des Monats ein Größerer Betrag eingezahlt wurde. Aber bei meinem Zweitkonto, einer reinen Internetbank mit Debit Kreditkarte, welche ich für einkaufe gerne im Laden oder Online, und auch in Kombination mit Paypal nutze war er/Sie wohl zu Faul, und hat von allen Kontoauszügen nur die Zahl auf der letzten Seite mit eingehende Transaktionen aufgeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
Das 80% davon Überweisungen vom Eigenen Konto sind, und auch Rückerstattungen durch Paypal, Amazon etc, hat den wohl nicht gejuckt. Man kann es ja mal versuchen. Auch glaube ich nicht das die verstehen das alle Paypal Transaktionen die auf dem Paypal Konto ohne Guthaben durchgeführt wurden, auch auf dem Bankkonto aufgeführt sind. Ich glaube das wird noch ein Lustiger Spass.
Zu den Verkäufen zurück. Ich habe denen Die Paypal Transaktion vom Handy verkauf noch mal im Detail geschickt, und auch das das Geld dann aufs Bankkonto abgebucht wurde, nicht das die es für verschiedene Sachen halten. Und die Rechnung anschließend vom Mobilfunkanbieter mit der Vorfälligkeit für den Handy Kauf.
Was mir aber ein bisschen sorgen macht ist folgendes:
Den Nintendo hab ich definitiv mit Verlust verkauft. Es war ja nicht nur die Nintendo Switch, sondern zusätzlich ein Pro Controller, ein Weiteres Paar Joy Cons, sowie 8 Spiele. Das hatte ich alles Nach und Nach gekauft. Neupreis wenn du alles Rechnest waren bestimm 800-900€, verkauft hab ich das Ganze für 500 €. Aber die Rechnung selbst habe ich nur noch von der Konsole, 2 Spielen und den Controllern.
Desweiteren konnte ich lediglich den Kleinanzeigen verkauf aus meinem Email Postfach drucken, da ich in Ebay Kleinanzeigen, die Anzeige nach verkauf löschte, und mein Postfach dort auch gelöscht hab.
Das Schlimme ist aber: Ich habe noch wie ich sagte kleinere Dinge verkauft. Mal über Facebook, mal über Ebay Kleinanzeigen oder auch lokal.com. Das waren Videospiele, die ich zB durch hatte und keinen wieder Spiel wert hatten, Spielsachen meiner Tochter die sie nicht mehr wollte etc. Da gab es dann per Paypal ne Freundes Zahlung meistens, und ich hab es verschickt. Problem: Ich habe immer alles gelöscht, sobald die Abwicklung durch war und der Verkäufer zufrieden, weil ich nie gedacht habe, das ich das mal nachweisen muss, und ich Ordnung liebe. Was wäre in dem Fall möglich? Sollte ich die Käufer über ihre Paypal Email mal anschreiben und mir das ganze per Email Bestätigen Lassen? Meinst Du das würde was bringen.
Und wie sieht es jetzt mit den Familären Zahlungen aus? Ich hatte von meiner Schwester an meinem Geburtstag mal 25 € bekommen per Paypal. An Weihnachten hat sie sich mit dem selben betrag an dem Geschenk für meine Tochter beteiligt. Wäre das Komplett weg? Wie wäre es denn wenn ich jetzt die Zahlungen Storniere und meiner Schwester zurücksende?
Desweiteren noch eine Brisante Frage:
Ein Freund wollte das ich ihm etwas bestelle, da ich es günstiger bekomme. Er hat mir die 60 € Per Paypal Überwiesen mit der Bitte das ich ihn dem Account Bestelle. Ich hab es auf mein Konto abgebucht und da wurden diese 60 € 2 Tage später 1zu1 dann eingezogen. Ist das auch schon verboten?
MFG