Wegerecht bei Reihenhäusern?

3 Antworten

Klar bei der Anlieferung der Terassensteine hat er sich beschwert, weil diese vermutlich vor seinem Grundstück abgeladen wurden und dann von dort auf Dein Grundstück transportiert wurden.

Ich würde den unliebsamen Nachbarn auf da Wegerecht, das hoffendlich rechtssicher eingetragen vorhanden ist, hinweisen und auf ein möglicherweise vorhandenes Notwegerecht hinweisen, das ja gestattet das Grundstück zu überfahren um bei Lieferungen auf Deinem Grundstück abzuladen. Das will er freilich nicht. Du aber auch nicht, da Du dann seinen Garten komplett wiederherstellen must auf Deine Kosten und er muss noch zusätzlich Entschädigt werden.

Bei Reihenhäuser hat halt derjenige, der forn an der Strassenfront wohnt, die schlechteren Karten und muss Transporte an seinem oder über sein Grundstück dulden.

Manchmal hilft es auch wenn man das ankündigt bzw. abspricht, damit die Leute nicht überrascht sind.


Panja 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 22:33

Danke für die Antwort allerdings wurden die Steine mit einer Schubkarre in meinen Garten gefahren und das nur auf dem Weg der für alle zugäglich ist. Ich habe seinen Garten nicht Mal berührt. Das ist genau def Punkt er schreit schon wenn nur jemand zu Fuß über diesen Weg laufen will der zu einem der hinteren Nachbarn gehen möchte.

Mit ging es nur um die Frage ob er sich jedes Mal beschweren kann wenn einer von uns eine Lieferung bekommt die ihm nicht passt.

Aber danke für die Antwort.

hildefeuer  31.08.2018, 11:57
@Panja

Die Menschen können sich Grundsätzlich über alles Beschweren, auch wenn es unbegründet ist. Gib Ihm die Anschrift von Deinem Anwalt, dort solle er sich hin wenden für zukünftige Beschwerden.

Hallo, wer solche Nachbarn hat, braucht keine weiteren Feinde.

Es kommt darauf an, was im Grundbuch steht. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dort explizit auf Mülltonnen und Fahrräder abgestellt wird. Oder ?

Für Baumaßnahmen können Sie sogar ohne eingetragenes Wegerecht einen befristeten Notweg verlangen.

Viel Glück

Barmer


Panja 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 22:38

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Es steht im Grundbuch für alle 5 Häuser nur das jeder das Wegerecht gestatten muß für die anderen 4 Häuser. Da er nun Mal am Anfang wohnt und der Weg bei ihm anfängt hat er natürlich das längste Stück. Aber auch nur er beschwert sich ständig bei uns allen. Er hat sein Auto am Anfang des Weges stehen und wir kommen so gerade mit den Mülltonnen daran vorbei. Ich werde denke ich das Ordnungsamt einschalten, denn wir sind es alle ein wenig leid immer wieder mit dem kleinen Giftzwerg zu diskutieren.

Kein anderer Eigentümer hat ein Problem. Ausserdem werden ja nicht täglich sperrige Güter angeliefert.

Danke nochmals

correct  31.08.2018, 02:04
@Panja

Da wird sich das Ordnungsamt aber freuen, wenn es wieder mal völlig zu Unrecht belästigt wird.

hildefeuer  31.08.2018, 12:05
@Panja

Das mit dem abgestellten Auto würde ich mal klären. Also Mülltonnen nicht am Auto vorbeischieben sondern davor abstellen. Wenn die dann nicht geleert werden, kann man das klären. Er muss dann die zusätzliche Leerung Entsorgung zahlen. Klar ist, das der Weg nicht durch parkende Fahrzeug verstellt werden dar. Das Ordnungsamt wird sich damit nicht befasssen, es ist ja kein öffentlicher Weg. Aber es kann ein Rettungsweg sein und der darf nicht verstellt werden.

Zunächst kann ein Blick ins Grundbuch hilfreich sein welches aus 3 Abteilungen besteht. Welche Eintragungen zum Wegerecht sind konkret in Abteilung II vorhanden? Vielleicht kann auch die Gemeinde einige Tipps geben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es außerdem in § 917 BGB das Notwegerecht. Hier gibt es aber strenge Kriterien die du mittels Google ermitteln kannst.