Kann ich für jemanden Schulden bezahlen oder ist das strafbar?
Hallo zusammen,
Ein guter Freund von mir hat leider große Schulden, für die er nicht aufkommen kann. Da er sonst ins Gefängnis muss würde ich für ihn die Schulden in Raten abbezahlen. Ist es in Ordnung das Geld einfach von meinem Konto zu überweisen, oder bringt das nur noch mehr Ärger? Muss ich was beachten?
Ich danke vielmals für die Hilfe!
4 Antworten
Natürlich darf man Schulden "für jemand anderen" bezahlen. Allerdings sollte man, wenn man direkt an den Gläubiger zahlen will, vorher mit dem Schuldner einen Kreditvertrag abschließen, in dem der Betrag und genaue Rückzahlungsmodalitäten vereinbart sind.
Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist. Wegen "normaler" Schulden muss niemand ins Gefängnis. Daher macht es auch keinen Sinn, dass Du die Schulden für ihn bezahlst. Er soll selbst für seine Schulden geradestehen. Wenn er nichts hat, kann ihm außer einer Pfändung über seinem persönlichen Freibetrag überhaupt nichts passieren.
Lass Dir nichts einreden. Ein wirklicher Freund würde so etwas niemals von Dir erwarten bzw. annehmen. Was ist denn mit den zukünftigen Schulden, die ja weiterhin entstehen, wenn er den Unterhalt nicht zahlen kann/will? Willst Du auch in Zukunft für die Unterhaltskosten an jemand Dritten bezahlen?
Wenn Dein "Freund" sein Problem wirklich lösen will, soll er seinen Verpflichtungen selbst nachkommen bzw. zu einer kostenlosen Schuldnerberatung gehen. Die sagen ihm, was er am besten tun kann. Das wird mit Sicherheit nicht sein, sich seine Schulden von Dir bezahlen zu lassen. Und Du gehst am besten mit ihm dorthin und hörst Dir an, was ihm empfohlen wird.
Und google mal "forum-schuldnerberatung", der Link wird von GF leider mal wieder abgelehnt.
Natürlich kannst Du für einen Dritten Schulden bezahlen. Aber schließe wenigstens darüber einen Vertrag und Achte darauf, dass es nicht als Schenkung bewertet werden kann.
Bei dem Begriff "guter Freund" solltest Du Dir auch sicher sein, dass Deine Frreundschaft nicht mißbraucht wird. hierzu geben Deine Aussagen nämlich den Anlass.
Auch für deine Antwort möchte ich von Herzen danken! Es hat sehr gehilfen, auch noch mal kritisch nachzudenken!
Eine Überweisung von Dir an den Schuldner mit Angabe des Verwendungszwecks ist eine gute Lösung. Dann hast Du auch einen Nachweis, dass die Schulden deines Freundes beglichen wurden.
Sollte der Betrag 20.000 EUR überschreiten, fällt allerdings Schenkungsteuer an.
Warnung: Sei auf der Hut vor Schwindlern, deren Liebe oder Freundschaft sich in Luft auflöst, sowie sie ihr finanziellen Fischzug erfolgreich beendet haben.
Vielen lieben Dank für den Kommentar und den hilfreichen Rat! Entschuldige, dass mein Dank so spät kommt
Wegen Schulden muss keiner ins Gefängnis ??? Es sei denn es sind Geldstrafen in einem Strafverfahren !!!
Du wirst veräppelt !!!!!
was sollte dagegen sprechen, wenn jemand anderes für die Schulden aufkommt ? Von wem die Schuld beglichen wird, ist nebensächlich.
Hier weiteres zum Thema:
https://ggr-law.com/vertragsrecht/index/eidesstattliche-versicherung-beugehaft/
Dann spare du schon vorsorglich weiter für deinen Freund oder zahlt er zukünftig selbst ?
Danke dir vielmals für die äußerst Hilfreiche Antwort! Das ganze hat mir echt schon eine Menge schlaf geraubt - ich weiß nicht, ich dachte vielleicht muss ich mein Vorhaben irgendwie beim Gläubiger offiziell machen, mir wäre es am liebsten das einfach zu überweisen, ohne Schnickschnack
Danke auch für den Link, nun macht das mit dem Gefängnis auch Sinn!
Warte aber bis dein "Freund" die eid. Versicherung abgegeben hat. Nicht das dein Freund doch Geld hat und dich nur ausnutzt. Übrigens passiert gar nichts wenn er nichts hat, die Schulden bleiben einfach. Und wenn er mal wieder was hat zahlt er eben.
Bei der Trennungsrate - würde ich ihm seine Schulden lassen. Dein Geld geht an seine EX !!! mit der bist du doch nicht befreundet ? oder
Und noch ein Tipp.
Nicht umsonst heißt es " bei Geld hört die Freundschaft auf " !
Freundschaften gehen oftmals in die Brüche und das in guten Zeiten " geliehene " Geld wird zum Streitthema.
Im eigenen Interesse: macht einen schriftlichen Vertrag über die Einzelheiten, betr.evtl. Rückzahlungen oder sonstige Absprache, den beide unterschreiben. (Muster gibt es im Internet)
Hält eure Freundschaft, kannst du ihm die Summe zum späteren Zeitpunkt immer noch erlassen.
Ansonsten könnte es sein, dass du in ein paar Monaten hier wieder Hilfe suchst...... Beispiele hat dieses Forum reichlich dazu.
Gruß!
Richtiger Tipp, allerdings würde der schriftliche Vertrag kaum etwas bringen, wenn der "Freund" schon jetzt seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann/will. Das würde letztlich nur bedeuten, das der Gläubiger ausgetauscht wurde und nur jemand anderes das gleiche Problem an der Backe hat.
Ansichtssache, wie so oft im Leben !
Das heißt ja nicht, dass es zu meinen beschriebenen Ernstfall kommen muss.
Hinterher ist das Geschrei groß und wir (vom ff.net) sollen dann wieder Rat und Hilfe geben. Wie gesagt, Beispiele dafür hätten wir im Laufe der Jahre reichlich zu bieten.
Vorsorge ist besser als heilen !
Wir können aus ff.net nur Forum Erfahrungen weiter geben, den Rest muss der Fragesteller für sich entscheiden.
Stimmt genau, aber wenn ich es richtig verstanden habe, hat @KarinM sowieso eine ähnliche Einstellung.
Äh, ich wollte gar nichts machen, ich wollte nur einen Zusatzkommentar geben.
Aber ich gebe zu, die Kommentarzuordnungen bei FF sollten dringend übersichtlicher werden ;-)
Erstmal: Vielen lieben Dank für die Antwort! Es ist ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher und es handelt sich um Unterhaltskosten die sich gesammelt haben... Mal davon abgesehen dass das mit dem Gefängnis ggf nicht stimmt (es stand auch nicht im Schreiben, ich behalt das mal im Kopf) Weißt du ob ich das Geld problemlos überweisen könnte?