Darf jemand ungefragt meine Adresse als Rechnungsadresse angeben (unerwünschte Lieferung an mich)?
Guten Tag,
ein ehemaliger Bekannter von uns hat uns per Email ein Geschenk, das er bei Amazon bestellt hat, angekündigt. Das Paket wollte ich nicht annehmen (Annahme verweigern), aber der Zusteller hat es vor unserer Wohnungstür abgestellt. Ich habe dann eine Geschenkrücksendung veranlasst, das war bei Amazon die einzige Option der Rücksendung in diesem Fall und das Geld, das ich nicht haben will, wäre dann ohne Wissen des Bestellers auf mein Konto gutgeschrieben worden. Achtung: ich will keinen Kontakt zum Besteller, deswegen kam keine andere Möglichkeit in Betracht.
Nun habe ich das Paket heute morgen bei DHL abgegeben, aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mit rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr. Sein Konto konnte nicht belastet werden. Da die Ware zurück an Amazon geht, entsteht letztlich nur ein geringer Schaden (Aufwand für beide Seiten, Retourenkosten für Amazon).
Aber ist es überhaupt legal, dass ein Fremder meine Rechnungsadresse ungefragt angibt? Z.B. kann ich ja so erhebliche Probleme bekommen, wenn eine Sendung verloren geht und ich dafür belangt werde. Außerdem entsteht Aufwand.
Ich überlege eine Anzeige wegen Nachstellung und Datenmissbrauch zu tätigen. Macht das Sinn?
Vielen Dank und viele Grüße
3 Antworten
Hallo,
falls du den tatsächlichen Absender nicht kennst, dann bist du möglicherweise auf Paketbetrug Falle eingefallen. Hier ist Doku von SWR (Paketbetrug: Zustellung ohne Bestellung) https://www.youtube.com/watch?v=Y_oX96TrwCU
Wenn dies so ist - Polizei einschalten, falls es ein tatsächlicher Bekannter ist, der nicht böses wollte - Amazon anrufen und den Fall schildern - die sind sehr kulant in der Regel.
Grüße
Alex
Daß Dir ein Dritter etwas schenkt, ist nicht strafbar; ebensowenig, dass Du das Geschenk nicht behalten möchtest. Aber sobald der Schenker Deine Bankverbindung nennt, wird es strafbar. Aber dann hast Du Dich einfach dumm verhalten und die Rücksendung an Amazon veranlaßt, obwohl Du gewußt hast, dass dann Dir das Geld gutgeschrieben wird.
Genausogut hättest Du das Geschenk vernichten oder weiter verschenken können, und Du wärest aus der Breduollie gewesen.
Erst mit Deinem letzetn Kommentar wird der Sachverhalt verständlich und da gibt es von mir auch eine klare Aussaage; es istt strafbar, wenn ein Dritter auf Deine Rechnung etwas für Dich bestellt. Man nennt das auch Identitätsklau und als solches kann man es bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die wird dann den Dritten recht schnell mit einem Verfahren belegen, zumal Du ja alle Fakten zu dem Vorgang nennen kannst. Und Amazon würde ich dann die Vorgangsnummer der Polizeiakte senden. Die können dann selbst entscheiden, ob sie eine eingeleitete Mahnung aufrecht erhalten wollen oder dafür lieber den Dritten in Regress nehmen.
Es ging um die Frage der Verwendung meiner Adresse!!!
Ich zitiere: "Schreibe respektvoll und hilf Deinen Mitlesern weiter."
Dann formuliere doch deine Frage klarer!
Wenn ich es nach den Kommentaren jetzt richtig verstehe, hat Euer Bekannter Euch nichts geschenkt sondern er hat Dich als Besteller angegeben - anders ist es nicht nachvollziehbar, dass Du von Amazon eine Mahnung bekommen hast..
Das ist dann allerdings nicht erlaubt.
Wo ist Deine Finanzfrage???!!!
Wieso? Es geht um eine Bestellung und Zahlungsaufforderung!?
Wahrscheinlich brauche ich eine neue Brille.
"Aber ist es überhaupt legal, dass ein Fremder meine Rechnungsadresse ungefragt angibt?"
Das ist doch die Frage, oder habe ich mich wirklich verlesen?
Ja, und, das fällt doch in den Bereich des Finanziellen...
Dein Verständnis möchte ich nicht haben - Adresse - was hat das mit Geld zu tun!
Sie haben meine Frage nicht verstanden. Nichts ist dumm. Ich habe keine Geld von Amazon bekommen und dabei wird es auch bleiben.
"aber zugleich mit der Post eine Zahlungserinnerung von Amazon bekommen. Mir wird mir rechtlichen Schritten gedroht. Der Besteller hat meinen Namen als Rechnungsadresse angegeben, wie ich bei der Hotline erfuhr."
Ab zur Polizei Betrugsanzeige. Offensichtlich sollst Du ja jetzt Dein nicht angenommenes Geschenk bezahlen. Da will Dich wohl jemand ärgern und bestellt auf Deine Kosten. Wer weis was da alles noch kommt.....
Hallo Snoopy,
ich finde es einfach nicht angemessen, Fragesteller als dumm zu bezeichnen. Ich habe mir gut überlegt, wie ich gehandelt habe.
Meine Frage steht ganz klar in der Überschrift. Nochmal anders formuliert: Ist es erlaubt mich als Empfänger der Rechnung anzugeben? Es ist doch nicht "nett", wenn ich ein unerwünschtes Gescnenk auch noch bezahlen soll, weil der Besteller kein Geld auf dem Konto hat (was er natürlich weiß, zumal er gerade in Privatinsolvenz gegangen ist)....
Das Amazon mir das Geld gutschreiben wollte, das ist mit der Zahlungsaufforderung sowieso hinfällig geworden (zum Glück).