Darf meine Rechtsschutzversicherung die Deckung ablehnen?
Guten Tag!
Ich bin ganz neu hier und kenne mich folglich noch nicht so gut aus. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich falsche Buttons anklicke oder sonstige technische Verbrechen begehe. :-)
Vorgeschichte:
Meine GmbH hat 2007 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese brauchte bisher glücklicherweise noch nie in Anspruch genommen zu werden. Hauptgrund für den Abschluß der Rechtsschutzversicherung war, dass ich neben anderen Risiken insbesondere Rechtsstreitigkeiten über ausstehende Forderungen von säumigen Kunden abgedeckt haben wollte.
Versicherungsumfang:
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
- Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB
- Einige weitere private Bereiche, die hier jedoch irrelevant sind.
(Zur Erläuterung: Ich bin geschäftsführende, 100%-ige Gesellschafterin der GmbH)
Sachverhalt:
Einer meiner Kunden hat mit fadenscheinigen Begründungen meine letzte Rechnung gekürzt. Selbstverständlich habe ich die Dienstleistung sofort eingestellt. Der Streitwert beläuft sich zum Glück nur auf ca. € 2.000,-.
Im Vertrauen darauf, dass ich eine Rechtsschutzversicherung habe, rief ich dort an, erklärte den Fall und bat um eine Deckungszusage. Diese wurde mir mit dem Hinweis verweigert, dass solche Forderungen generell gar nicht versicherbar seien, weder bei meiner Rechtsschutzversicherung noch bei irgendeiner anderen. Hierüber war ich selbstverständlich äußerst erstaunt. Es ergab sich eine lange Diskussion, denn ich fühlte mich in 2007 völlig falsch beraten.
Offenbar habe ich die Falschberatung glaubhaft 'rübergebracht, so dass die Versicherungssachbearbeiterin mit der Schadensabteilung Verbindung aufnehmen wollte, um eine Kulanzregelung zu erzielen. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Brief, in dem mir eine Kulanzregelung von bis zu € 500 "in Aussicht gestellt" wurde.
Meine Fragen
-
Ist es richtig, dass offene Forderungen generell nicht rechtsschutzversicherbar sind oder werde ich verschaukelt?
-
Ist es überhaupt richtig, dass mein konkretes Anliegen gar nicht in meinem Versicherungsumfang enthalten ist? Ich habe eher das Gefühl, dass man mich abwimmeln wollte.
-
Ich bin zwar der deutschen Sprache mächtig, bin mir aber nicht sicher, wie ich die "Inaussichtstellung" interpretieren soll. Eine verbindliche Zusage ist es nicht, oder?
-
Bietet man mir die Kulanzreglung wegen der Falschberatung an oder hofft man, mich damit "abspeisen" zu können, um billig davonzukommen?
-
Würdet ihr die Kulanzregelung annehmen oder euch an den Ombudsmann zwecks Intervention wenden oder notfalls sogar klagen?
-
Was ist der Unterschied zwischen Berufs-Rechtsschutz gem. § 28 ARB und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz, Klauseln 2.4 und 2.5 in Abschnitt V der ARB?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten. :-)
3 Antworten
Dein Sachverhalt ist einerseits sehr ausführlich, aber andererseits fehlen Punkte.
Welche Art Leistung hat der Kunde bezogen.
Wie war die volle Auftragssumme.
Was waren die fadenscheinigen Gründe?
Es stellt sich für mich die Frage, ob es eine Forderungssache ist (einklagen einer Kundenrechnung), oder ob es nicht eine Vertragssache ist (Behauptung einer Schlechtleistung, oder einer falschen Auftragsausführung.
Danke für den Tipp. Ich werde mein Glück noch einmal versuchen.
Rechtsstreitigkeiten für ausstehende Forderungen fallen unter den gewerblichen Vertrags-Rechtsschutz, wenn es sich um die reine Eintreibung von Geld handelt, ggf. unter Inkasso-Rechtsschutz.
Vertrags-Rechtschutz ist im gewerblichen Bereich grundsätzlich schon lange (lange vor 2007 !) nicht mehr versicherbar, die Aussage Deiner Rechtsschutzversicherung stimmt hier. Ausnahmen gibt eseigentlich nur für Ärzte und bestimmte Freiberufler (z.B. Anwälte, Steuerberater).
Die von Dir genannten Klauseln (2.4 & 2.5) klingen nach Deurag, man findet sie aber auch bei anderen Versicherern. Damit ist Vertrags-Rechtsschutz für sogenannte Hilfs- und Nebengeschäfte (ggf. eingekaufte Dienstleistungen) sowie Vertrags-Rechtschutz für gewerbliche Versicherungsverträge gemeint.
Unter Rechtsschutz Hilfs- und Nebengeschäften versteht man Rechtsschutz für Verträge, welche nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (z.B. Kauf von Büroeinrichtung, Telekommunikationsdienstleistungen, Catering, Werbung). Unter gewerblichem Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz versteht man Rechtsschuzt bei Streitigkeiten mit den Versicherungen der Firma (z.B. Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebs-Inhaltsversicherung, Kfz-Flottenvertrag).
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige, § 28 ARB
beschreibt die eigentlichen Bausteine. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt hier regelmäßig nur für den privaten Bereich.
Da wurdest Du entweder falsch beraten oder hast das falsch verstanden. Nochmal, Streitigkeiten im Bezug auf Verträge die direkt die Tätigkeit der Firma betreffen, und dazu gehören definitiv Streitigkeiten mit Lieferanten und Kunden, sind nicht versicherbar.
Der erwähnte Inkasso-Rechtsschutz würde hier auch nicht weiter helfen, er umfasst nur ggf. Bonitätsprüfungen von Kunden und die vor Allem Abgabe von fälligen und unstreitigen Forderungen an ein Inkasso-Unternehmen.
Danke für deine ausführlichen Erklärungen, die mir sehr geholfen haben - jedenfalls, was mein Verständnis anbelangt. In der Sache natürlich nicht, aber ich weiß jetzt wenigstens, woran ich mit der Rechtsschutzversicherung bin.
1 + 2 : Generell nicht versicherbar (es gibt ganz wenige Ausnahmen bei manchen Versicehrern, z.B. Ärzte)
3 : komplett unverbindlich
4 : Ist die Fehlberatung nachweisbar ? Wenn ja, ware es ein abspeisen. Wenn nein, wären 500 Euro sehr kulant
5 : Die Bedingungen wurden ausgehändigt. Daraus ware ersichtlich gewesen, daß dieser Fall nicht enthalten ist. Somit müßten andere Unterlagen da sein um die Fehlberatung nachzuweisen. Wenn nicht ist es hoffnungslos.
6 : hier passé ich
Danke für deine Ausführungen. Ich werde den Nachweis einer Fehlberatung sicherlich nicht erbringen können - leider.
Der Kunde behauptet, ich hätte Stunden abgerechnet, obwohl ich angeblich im Urlaub gewesen sein soll, was nachweisbar nicht stimmt - eine sehr dreiste Behauptung von ihm. Wenn ich schummeln wollte, würde ich das anders machen. So ein Vorwurf ist eine Beleidigung meiner Intelligenz. :-) Ich bin übrigens nicht die Erste, bei der er unrechtmäßig mit fadenscheinigen Begründungen Rechnungen kürzt. Dahinter steckt System.
Es handelte sich um Akquisitionstätigkeiten.