Inkasso Brief von PAIR Finance?

1 Antwort

Die Forderungen verjähren drei Jahre nach Entstehung zum 31.12. Dass du keinen Zugang mehr zum E-Mail Account hattest und daher die Rechnungen nicht zur Kenntnis genommen hast, geht auf deine Verantwortung.

Dass du für einen Zeitraum zahlen sollst, in dem gar keine Leistung mehr erbracht wurde, ist jedoch mehr als merkwürdig. Aber um das bewerten zu können, müsste man die Begründung von Jimbo kennen.

Um deine Fragen konkret zu beantworten:

  • Ja, Jimbo kann nach zwei Jahren noch Rechnungen stellen.
  • Ja, Jimbo kann diese Forderungen noch eintreiben.
  • Nein, dass du weder Rechnungen noch Mahnungen zur Kenntnis genommen hat, ändert nichts daran. Das liegt grundsätzlich erst mal in deiner Verantwortung.

Offen bleibt damit "nur noch" die recht zentrale Frage, ob die Forderung inhaltlich berechtigt ist, also ob eine Leistung erbracht wurde. Dafür fehlen uns jedoch die Details. Der Wortlaut der Rechnungen und des Inkassoschreibens wäre hilfreich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Svenu646 
Beitragsersteller
 20.02.2020, 15:41

Vielen Dank erstmals für deine Hilfe.

Leider kann ich nicht genau sagen was Jimdo in Rechnung stellt da ich wie gesagt keinen Zugriff mehr auf die alten Mails habe.

Auf dem Brief des Inkasso Büros steht nur das es eine Offene Forderung bei Jimdo gibt die ich begleichen soll. mehr Informationen bekomme ich auch nicht...

Jimdo sag im Kundensupport das ich mich an das Inkasso wenden soll da die jetzt den Fall übernommen haben.... Das Inkasso meint das sie keine genauen Details haben sondern nur für den Auftrag der Geldeintreibung zuständig wären, das ich alles weitere doch bitte mit Jimdo klären sollte...

Vielen Dank schon mal im Voraus

Answer123  21.02.2020, 00:12
@Svenu646

Also wenn das Inkassobüro nicht weiß, worum es überhaupt geht, ist schon mal etwas faul. Das Inkassobüro muss dir darlegen, wie die Forderung sich zusammen setzt. Wenn das Inkassobüro das nicht kann, kann es auch die Forderung nicht eintreiben.

Verlange vom Inkassobüro erst mal die Vorlage der Rechnungen als Nachweis für das Bestehen der Forderungen. Vorher würde ich auf gar keinen Fall zahlen.

Parallel forderst du aller Unterlagen an, die dich betreffen. Und zwar sowohl von Jimbo, als auch von dem Inkassobüro. Dabei berufst du dich auf deine Auskunftsrechte aus Art. 15 DSGVO, in Verbindung mit den Urteil des OLG Köln vom 26.07.2019, 20 U 75/18 (gefunden im Lawblog).