Guten Tag,
im Mai 2017 wurde eine Forderung über 380 Euro gerichtlich tituliert. Ich habe die Forderung umgehend bezahlt (noch am selben Tag des Eingangs des Titels) und mir wurde dies auch bestätigt (Creditreform). Bei allen anderen Auskunfteien ist dieses Merkmal nicht eingetragen. Nur bei der Creditreform. Dies war damals das Inkasso-Unternehmen, welches den Gläubiger vertreten hat.
Da ich nun einen Kredit beantragen wollte, ist dieser Eintrag aufgepoppt.
Ich habe den damaligen Gläubiger kontaktiert und ihn gebeten einer vorzeitigen Löschung zuzustimmen. Dieser antwortete mir umgehend und schrieb mir, dass er eine vorzeitige Löschung meines Merkmals bei der Creditreform beantragt hat.
Frage 1: Ist die Creditreform verpflichtet, ein Merkmal zu entfernen, wenn der Gläubiger zustimmt und sogar selber die Löschung beantragt?
Frage 2: Gibt es Erfahrungswerte, wie kulant die Creditreform in solchen Fällen ist?
Vielen Dank für die Auskunft.