Lohnsteuer, Werkstudent, Halbwaisenrente und Hinterbliebenenrente?
Ich bin Werkstudent und bekomme dort ca 670€ brutto, 600 netto) zusätzlich bekomme ich noch halbwaisenrente (ca. 222) und Hinterbliebenenrente (ca. 96€). Jetzt wurde mir aber seitdem ich als Werkstudent arbeite, von der Hinterbliebenenrente Lohn- und Kirchensteuer abgezogen. Meine Frage ist jetzt, ob die 2 Renten als Einkommen angerechnet werden und ich deshalb über den Freibetrag von 950 € im Monat gekommen bin und deshalb Lohnsteuer zahlen muss. Wird mir die Lohnsteuer immer nur davon abgezogen wo ich eine niedrigere Steuerklasse habe? (In meiner Arbeit bin ich Steuerklasse I und Hinterbliebenenrente Klasse VI) und die letzte Frage ist, ob ich zusätzlich wenn ich bei meinem Werkstudentjob mehr als 950 verdiene dann zusätzlich auch wieder Lohnsteuer zahlen muss. Ich lese im Internet auch unterschiedliche Dinge einmal dass ich Lohnsteuer zahlen muss wenn ich den Jahresfreibetrag überschreite und einmal wenn ich monatlich die 950€ überschreite.
2 Antworten
Die beiden genannten Renten sind mit ihrem steuerpflichtigen Anteil selbstverständlich Einkommen, welches der Einkommensteuer zu unterwerfen ist. Allerdings unterliegen sie nicht dem Lohnsteuerabzug, weshalb das mit der
Klasse VI
Unsinn ist.
Der steuerpflichtige Anteil bei diesen Renten ist jedoch ziemlich niedrig, weil er nicht nach § 22 EStG berechnet wird, sondern nach § 55 EStDV.
Mit dem Lohnsteuerabzug hat das aber alles nichts zu tun, da musst du an einer anderen Stelle suchen. Möglicherweise hat der Arbeitgeber falsche Daten von dir.
Eine Einkommensteuererklärung wirst du wohl ohnehin abgeben müssen, weil die Einkünfte, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, 410 Euro übersteigen. Da wirst du das Ergebnis dann ja sehen.
Entweder ist es keine Lohnsteuer oder keine Hinterbliebenenrente.
Doch steht gedruckt auf dem Papier. von meinem Betrag der Hinterbliebenenrente wird mir Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen.
Die Hinterbliebenenrente ist vermutlich keine Rente, sondern es sind vermutlich Versorgungsbezüge.
Also Bezüge vom ehemaligen Arbeitgeber deines Vaters oder so etwas.
Und das wird im Volksmund als Betriebsrente bezeichnet, im Steuerrecht sind es Versorgungsbezüge und damit Bruttoarbeitslohn.
Woran könnte es liegen, dass mir Lohnsteuer von meiner Hinterbliebenenrente abgezogen wird?