Halbwaisenrente, plötzlich Steuerklasse 6??

4 Antworten

  1. Die Halbwaisenrente ist zwar Steuerpflichtig, aber unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Dafür werden keine Elstamdaten abgefragt.

  2. Dein 450,- Euro Job, hast Du dort Deine Steuer-ID genannt, also wird dort die Lohnster nicht pauschal vom Arbeitgeber gezahlt? Wenn der AG die Steuer-ID hat, dann hat er die Steuerklasse I gemeldet bekommen.

  3. Sept./Okt. als Werkstudentin gearbeitet. Also anderer Arbeitgeber als der mit dem 450,- Euro Job?

dann würde es passen. ein Arbeit ´´geber die I der andere die VI.

@vulkanismus: Nein, das Finanzamt ist nicht automatisch Schuld. Jedoch habe ich dieses Jahr schon einmal über 450€ verdient und war deswegen auch nicht in Lohnsteuerklasse 6? @Kevin1905: Ich habe direkt in der Lohnbuchhaltung nachgefragt, wie es dazu kam und die Aussage war, dass sie mich wie immer mit Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet haben und dann jedoch von ELSTAM zurückgemeldet wurde, dass ich Lohnsteuerklasse 6 habe. Jedoch ist dies ja eine LSt-Klasse für Zweitjobs, den ich ja gar nicht habe...?! @Snoopy155: Mein Arbeitgeber weiß, dass ich Halbwaisenrente beziehe, daher wundert mich auch, wieso das alles so schief gelaufen ist? Ich bin immer wieder in den Semesterferien als Werkstudent gemeldet und während dem Semester als 450€-jobber, bisher hat dies auch reibungslos funktioniert. Nur jetzt frage ich mich wie ich in Lohnsteuerklasse 6 "rutschen" konnte? Warum bekommt denn die Rentenzahlung überhaupt eine Lohnsteuerklasse zugeteilt?! Kann ich dies beim Finanzamt ändern lassen? Wenn ich mit meinem 450€-Job in den kommenden Monaten in Lohnsteuerklasse 6 wäre, bleibt ja nichts mehr übrig, nach den ganzen Abzügen?!

Wenn man seinem Arbeitgeber nicht mitteilt, dass man eine Rentenzahlung bezieht und hierbei die Steuerklasse 1 bereits zur Anwendung kommt und er deshalb nach Steuerklasse 6 die Abzüge abführen soll, dann passiert genau das, was hier abgelaufen ist.

Geld zurück gibt es erst mit der Einkommensteuererklärung für 2014. Dass das Jahreseinkommen innerhalb der Freigrenzen liegt ist ein anderes Kapitel.

@wfwbinder: Nein, es ist der selbe Arbeitgeber, der mich dann immer für die Semesterferien als werkstudent anmeldet und danach wieder abmeldet. Und bisher hat dies auch immer reibungslos funktioniert...