Versteuerung von Einkommen in Dänemark nach Versteuerung mit Ehegattensplitting in Deutschland
In Verbindung mit einem Umzug nach Heirat kommen Fragen zu sowohl Doppelversteuerung als auch Ehegattensplitting auf. Die Kombination dieser beiden Dinge macht es etwas kompliziert.
Folgender Sachverhalt sei gegeben:
Ein Deutscher (in Deutschland ansässig) und eine Dänin (bisher in Dänemark ansässig) heiraten und ziehen für einen Monat (Dezember 2013) nach Deutschland. So ist also die Vorausetzung für die gemeinsame Veranlagung in Deutschland gegeben:
- Die Eheleute sind verheiratet (miteinander)
- sie leben nicht dauernd getrennt voneinander,
- sie sind beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Ich gehe davon aus, dass sowhol alle Einkünfte der Dänin als auch alle Einkünfte des Deutschen ermittelt werden und dann zusammen in Deutschland mach dem Ehegattensplitting-Prinzip versteuert werden. Ist das richtig?
Wie wird das Einkommen in der Dänin dann in Dänemark versteuert? Hab woanders gelesen, dass lt. DBA die Differenz zwischen den ermittelten deutschen Steuern und den ermittelten dänischen Steuern gezahlt werden muss. Muss das dann wieder anteilig nur für die Frau betrachtet werden?
Wie ihr sehr ein recht komplexer Sachverhalt, der auch ins dänische Steuerrecht reingeht. Freu mich über jegliche Rückmeldung und jeglichen Tip.
1 Antwort
So generell kann man das nciht sagen.
Es kommt auch auf die Einkunftsarten an.
Es gäbe die Möglichkeit, das die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird, soweit sie auf die ausländischen Einkünfte entfällt.
Oder die ausländische Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Also sie werden hier nicht besteuert, aber für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
Aber es bezieht sich nur auf die Einkünfte, die in diesem Fall die Ehefrau bezogen hat.
Du gehst von einem DBA-Fall aus, den wir hier aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht haben.
Da die Leute erst im Dezember nach Deutschland ziehen, haben wir hier vielmehr das Problem der Zuzugsbesteuerung, § 2 (7) Satz 3, § 50 irgendwo und § 32b (1) Nummer 3 und irgendwo weiter verschachtelt, bin jetzt zu faul zum Nachgucken.