Versteuerung von Einkommen in Dänemark nach Versteuerung mit Ehegattensplitting in Deutschland

1 Antwort

So generell kann man das nciht sagen.

Es kommt auch auf die Einkunftsarten an.

Es gäbe die Möglichkeit, das die ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird, soweit sie auf die ausländischen Einkünfte entfällt.

Oder die ausländische Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Also sie werden hier nicht besteuert, aber für die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.

Aber es bezieht sich nur auf die Einkünfte, die in diesem Fall die Ehefrau bezogen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

EnnoBecker  19.11.2013, 20:04

Du gehst von einem DBA-Fall aus, den wir hier aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht haben.

Da die Leute erst im Dezember nach Deutschland ziehen, haben wir hier vielmehr das Problem der Zuzugsbesteuerung, § 2 (7) Satz 3, § 50 irgendwo und § 32b (1) Nummer 3 und irgendwo weiter verschachtelt, bin jetzt zu faul zum Nachgucken.