Finanzamt lehnt Antrag auf Steuerklassenwechsel ab (Ehegatten)
Hallo,
meine Frau und ich haben uns Ende 2013 getrennt und leben seitdem in getrennten Wohnungen. Seit Anfang 2014 sind wir wieder zusammen, wohnen jedoch noch getrennt. Anfang Mitte April wollen wir wieder zusammen ziehen. Das lohnt sich jetzt nicht mehr, da ich bald umziehe.
Der Antrag beim Finanzamt, die Steuerklasse zum 01.03. von 1/1 wieder auf 3/5 zu ändern (Meine Frau ist arbeitslos) wurde abgelehnt mit der Begründung, das ginge nicht wenn man getrennte Wohnungen hätte.
Ist da was dran? Worauf basiert diese Aussage?
2 Antworten
Die Begründung des Finanzamts greift nicht.
Das "Dauerndgetrenntleben" meint nicht die räumliche Trennung, sondern die innere Trennung vom Partner. Das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass Eheleute zwei Wohnungen haben. Ich kenne viele Eheleute, die - aus welchen Gründen auch immer - unterschiedliche Wohnungen haben.
Die Finanzamtsmaus hat schlichtweg keine Ahnung.
Die Ablehnung der Steuerklassenänderung ist ein Verwaltungsakt. Da man hier befürchten muss, dass auch die Ehegattenveranlagung versagt wird, könnte man hier Einspruch einlegen.
Jenachdem, wann ihr zusammenzieht, könnte man das mit dem Einspruch aber auch lassen und die rechtswidrige Versagung der Steuerklassen 3/5 zunächst hinnehmen, um dann nach Zusammenzug den Antrag zu wiederholen. Das kostet in den Monaten bis dahin ein paar Euro Lohnsteuer und insgesamt überhaupt nichts.
@EB
könnte man das mit dem Einspruch aber auch lassen und die rechtswidrige Versagung der Steuerklassen 3/5 zunächst hinnehmen
Och nö! Dann lernt die Finanzamtsmaus wieder nichts und andere Leute müssen sich schämen.
wenn ihr getrennt lebt, und so sieht das für das Finanzamt aus, dann gibt es die 3/5 nicht mehr. Das FA interpretiert die Wohnsitze und vermutlich stehst du in einer Wohnung, deine Frau in der anderen. Das sieht nach Trennung aus. Und daher hat aus dieser Sicht das FA recht.
Sie leben nicht getrennt, und wenn, dann nicht "dauernd".
Das Finanzamt hat nicht recht.