Lohnsteuer: wie gebe ich einen einmaligen Nebenverdienst in der Steuer an(kein Gewerbe)?
Hallo zusammen,
da ich derzeit eine Steuererklärung für das abgelaufene Jahr mache, benötige ich Euren Rat. Und zwar geht es um eine einmalige Nebentätigkeit für die ich 2.700 EUR erhalten habe. Wo genau muss ich nun diesen Betrag in der Steuererklärung eintragen?
Ich bin Festangestellt und habe diese Tätigkeit als Freundschaftsjob neben meinem Beruf gemacht. Mein Arbeitgeber war darüber informiert.
Bei dem Nebenjob handelt es sich um eine Designsienstleistung. Ich hab kein Gewerbe angemeldet und auf der gestellten Rechnung auch keinen Umsatzsteuer angegeben.
kann ich das unter Andere Einnahmen ->Leistungen auflisten oder muss ich das unter freiberufliche Tätigkeit angeben und eine kostenüberschussrechnung machen (ich hatte keine Ausgaben). Und wird der Betrag in jedem Fall mit Steuerklasse 6 besteuert?
Vielen Dank im Voraus!
Ergänzung: ich bin festangestellte Designerin und verdiene ca. 75000 brutto im Jahr
1 Antwort
Vorab, in der Einkommensteuererklärung geht es nicht um Steuerklassen. Das Nebeneinkommen wird einfach dem/den anderen Einkünften zugeschlagen und auf das Ganze die Einkommensteuer berechnet. Davon wird die gezahlte Lohnsteuer abgezogen, der Rest ist die Nachzahlung. Bei 75.000,- brutto als Gehalt kann man schon ziemlich sicher voraussagen, das auf den Gewinn 42 % Einkommensteuer fällig werden.
Du hast mehrere Möglichkeiten es einzutragen.
Entweder als sonstige Einkünfte in die Anlage SO, oder Du machst eine Anlage EÜR, wo Du auch Deine Kosten abziehen kannst und bringst den Gewinn über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.
Es ist § 22 Nr. 3 EStG, also Anlage SO.
In der Anlage S kommt zwar steuerlich dasselbe raus, aber es zieht unter Umständen Erfordernisse wie eine Betriebsan- und -abmeldung nach sich. Das wäre etwas lästig.
Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung. Das hat mir sehr weitergeholfen!