Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

2 Antworten

DEine Fragen geben mir schon eine wichtige Auskunft, nämlich, dass Deine Frau keinen Geschäftsplan gemacht hat. Die Gewerbeanmeldung erfolgt, weil sie denkt, dass sie mal Geld verdienen wird, aber sie hat es anscheinend nicht kalkuliert und schriftlich niedergelegt.

Hätte sie das gemacht (ca. 1 Kunden pro Tag, vermutlich 50,- Euro Umsatz sind 1.000,- Euro Umsatz im Monat. Kosten a) b) c), macht 1.100,- im Monat, also in den ersten Monaten 100,- Euro Verlust usw. usw.

Dieses Ergebnis kommt in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort wird auch nach dem Umsatz gefragt. Schätzt man den auf unter 17.500,- wäre Deine Frau Kleinunternehmerin (Umsatzsteuer wird nicht erhoben). Hätte sie überwiegend Geschäftskunden, wäre aber die Regelbesteuerung günstiger.

So nun zum Kern Deiner Frage.

Nehmen wir an, Du hast 36.000,- Brutto im Jahr. Davon wird Lohnsteuer abgezogen.  Wenn Deine Frau einen Verlust macht, dann vermindert das Euer gemeinsames Einkommen und Ich bekommt Einkommensteuer erstattet.

Macht Deine Frau später Gewinne, dann erhöht das Euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen und ihr werdet nachzahlen müssen. Habt Ihr das aber vorher schon angegeben, gibt es sagen wir keine 1.000,- Euro Nachzahlung, sondern wenn die Schätzung des Gewinns mit dem tatsächlichen Ergebnis übereinstimmte, mussten pro Quartal 250,- Euro Einkommensteuer vorausgezahlt werden und die Sache ist ausgeglichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 18:41

Vielen herzlichen Dank für deine Auskunft! Jas sie hat keinen Geschäftsplan gemacht. Ganz einfach deshalb weil sie als Fotografin schon jahrelang als Hobby fotografiert hat, und daher weiß das die Auftragslage einfach nicht vorhersehbar ist. Wir haben grob einen Plan, aber man kann sowas nicht planen. Das erste Ziel ist erstmal, zu sehen, ob sie auf dem Markt überhaupt Platz hat. In Russland hatte sie sehr viel Geld damit verdienen können, wäre halt toll wenn das hier auch klappt.

Ok, also angenommen ich verdiene 36.000 Brutto. Gebe aber an ich verdiene 40.000? Auf meinem Lohn wird mir aber nicht weniger gezahlt oder? Die Nachzahlung kommt dann trotzdem einfach mit der Steuererklärung? Oder behalten die gleich mehr vom Lohn ein? 

Mir ist lieber wenn ich am Ende des Jahres meine Steuererklärung mache und dann nachzahle. Das kann ich ja jeden Monat auf die Seite legen. Aber ich will nicht zu viel bezahlen müssen um dann dem Geld wieder ewig hinterherlaufen zu müssen.

Also kann ich das Feld in dem Fragebogen einfach leer lassen? Bzw. ist es ein Nachteil es auszufüllen? Ich bin wirklich dumm im Bezug auf Steuernangelegenheiten. 

wfwbinder  09.05.2015, 19:42
@HeadHunter007

Die Nachzahlung kommt dann trotzdem einfach mit der Steuererklärung? Oder behalten die gleich mehr vom Lohn ein?

Nein, von Deinem Lohn kann nicht mehr einbehalten werden, weil Dein Arbeitgeber das ja gar nicht weiss.

Mir ist lieber wenn ich am Ende des Jahres meine Steuererklärung mache und dann nachzahle. Das kann ich ja jeden Monat auf die Seite legen. Aber ich will nicht zu viel bezahlen müssen um dann dem Geld wieder ewig hinterherlaufen zu müssen.

Legt einfach 30 % vom Gewinn zurück. Vermutlich wird das reichen.

Also kann ich das Feld in dem Fragebogen einfach leer lassen? Bzw. ist es ein Nachteil es auszufüllen? Ich bin wirklich dumm im Bezug auf Steuernangelegenheiten.

Nein, man muss das schon ausfüllen. setzt einfach eine Geringe Summe ein.Wenn ihr Geld zurück legt, könnt ihr ja bezahlen, wenn nachgezahlt werden muss.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 20:48
@wfwbinder

Wann verschickt das Finanzamt einen Bescheid das ich bzw. meine Frau Einkommensteuer für Ihr Gewerbe zahlen muss? Die fällt doch erst an, wenn ich die alljährliche Steuererklärung mache, oder?

Und da gebe ich ja dann sowieso alles an: Wie viel ich verdient habe, meine Frau, was aus dem Gewerbe hervorgeht etc. Danach wird doch abgerechnet oder? Daher verstehe ich nicht, warum ich meinen Bruttolohn in dem Bogen vom Finanzamt angeben muss. Das ich einen Gewinn für das Gewerbe angeben muss, das verstehe ich ja. 

Meine Frage ist nur: Ich kann nicht genau sagen was meine Frau und Ich aus "nicht selbständiger Arbeit" verdienen. Meine Frau hat erst ihren zweiten Lohn bekommen und der variiert sehr stark. Und ich weiß nicht genau in wie weit sich die Nachtschicht auf mein Brutto auswirkt.

Ich hatte bisher etwa 55.000 Brutto. Mit der Nachtschicht werden es wohl zwischen 60.000 und 65.000 Euro Brutto werden. Aber davon ist ein Großteil Nachtschichtzulage und ja weitestgehend steuerfrei. 

Es macht also keinen Unterschied ob ich 55.000 Euro oder 65.000 Euro Brutto angebe? Mein Lohn bleibt gleich? Lediglich der Bescheid für das Gewerbe fällt dann anders aus, wenn ich das richtig verstanden habe?

vulkanismus  09.05.2015, 21:11
@HeadHunter007

Weder Du noch Dein Frau muss Einkommensteuer zahlen - Ihr müsst das.

Und zwar nicht auf das Gewerbe, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.

Eine Nachzahlung ist einen Monat nach Ergehen des Einkommensteuer-Bescheides fällig. Wann der ergeht? Na eine gewisse Zeit nach Abgabe der Steuererklärung.

Hörst Du jetzt bitte endlich mit Deinem Bruttolohn auf - der ist uninteressant.

Es gibt keinen Bescheid für das Gewerbe - wie oft noch !!

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 21:14
@vulkanismus

Du musst ja nicht gleich aggressiv werden. Ich kenne mich damit nunmal nicht aus, ich habe es einfach nur nicht verstanden ok? Dafür ist doch diese Plattform da. Was soll ich machen wenn ich es nicht verstehe? Wenn man mir das gleich so erklärt hätte, hätte ich nicht fünfmal nachfragen müssen.

Ich bin ja dankbar für jeden Kommentar, aber nehmt doch nicht gleich alles persönlich.

vulkanismus  09.05.2015, 21:18
@HeadHunter007

Ich bin nicht aggressiv, ich kann es nur nicht leiden, wenn Antworten nicht gelesen werden.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 21:21
@vulkanismus

Ich habe gelesen! Und ich habe auch mehrmals gesagt was ich nicht verstehe! Der Punkt, warum die Angabe des Bruttolohns wichtig ist. Und ich habe es nicht verstanden, darum meine wiederholte Nachfrage bis du mir eben das so erklärt hast, wie zuletzt in puncto Jahressteuerschuld.

Ich bedanke mich dennoch recht herzlich bei dir! Danke das Du dir die Zeit genommen hast und mir weitergeholfen hast. 

vulkanismus  09.05.2015, 22:07
@HeadHunter007

Noch was - wie berechnet Ihr denn den Gewinn bzw. Verlust aus dem Gewerbebetrieb?

Du/Ihr solltet Euch mal ein paar Stunden/Tage Zeit nehmen und im Internet stöbern.

Sonst zahlt Ihr drauf.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 02:10
@vulkanismus

Wir haben uns durchaus vorher schon schlau gemacht. Die kosten halten sich auch im Rahmen in den ersten zwei Jahren ist das alles recht "billig". Alles in allem haben wir mit Ausgaben im 1. Jahr für rund 500 Euro gerechnet um das Gewerbe am laufen zu halten. Im 2. Jahr sollte das auch nicht weit darüber liegen. Und danach sieht man ja, ob es sich rentiert oder nicht. Stand jetzt, nach knapp zwei Wochen läuft es schonmal nicht schlecht. Zwei Aufträge hat sie schon an Land gezogen womit schon knapp die Hälfte der Kosten gedeckt sind. Versicherungen, Berufsverbände etc. alles mit einberechnet. Wir legen auch 1/3 der Einnahmen auf die Seite bzgl. Lohnsteuer. Gewinn ist natürlich dann alles was am Ende nach den Ausgaben übrig bleibt. Wie viel das sein wird oder ob gar Verlust sein wird, dass sieht man ja dann.

Die ersten zwei Jahre wie gesagt ist es kein Problem wenn wir draufzahlen sollten. Ich verdiene nicht schlecht, sie auch nicht. Die Kosten denke ich kann Sie aber auf jedenfalls decken.

Danke für den Tipp.

wfwbinder  10.05.2015, 06:39
@HeadHunter007
     Der Punkt, warum die Angabe des Bruttolohns wichtig ist. 

Das ist wichtig, weil unsere Einkommensteuer nicht linear ist, oder ein Einheitssteuersatz, sondern Progressiv.

Wenn ein Ehepaar mit einem Einkommen von 12.000,- weitere 6.000,- Einkommen erzielt, kostet es gar keine Steuer.

Wenn die schon 500.000,- haben, kosten die weiteren 6.000,- Einkommen dann 2.700,- Euro Einkommensteuer.

Bei dem jetzt von Dir genannten Einkommen ist die Grenzsteuerbelastung, also der Steuersatz für die nächsten 100,- Euro ca. 30 %, daher liege ich auch mit der Schätzung 1/3 vom Gewinn zurück zu legen, richtig.

vulkanismus  10.05.2015, 07:37
@HeadHunter007

Noch´n Versuch -

es mag Dir vielleicht unwichtig vorkommen - aber ich sage es jetzt zum letzten Mal - das Ding heisst Einkommensteuer (nicht Lohnsteuer). Wenn Du schon an den einfachsten Begriffen scheiterst, was wird dann, wenn es an´s Eingemachte geht! Es gab und gibt immer wieder Leute (auch andere User hier), die das für lächerlich halten. Es ist aber wichtig, besonders in Geldsachen Fachbegriffe zu benutzen und auch zu wissen, was sie bedeuten. Wenn Dein Gegenüber durch die Verwendung eines falschen Wortes etwas anders versteht als Du es meinst, kann es Dich Geld kosten.

So ist es auch hier wieder: Ich habe Dich gefragt, wie Du den Gewinn berechnen willst. Eigentlich ganz einfach zu verstehen, aber Du machst wieder etwas anderes daraus.

Eine Gewinnermittlung (die brauchst Du als Anlage für kommende ESt-Erklärungen) ist die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Bei Dir aber ist es eine Prognose ohne Papier, wie die Geschichte wohl laufen wird. Das interessiert aber nur Euch. 

Wenn Du dann mal vor Euerer ersten ESt-Erklärung mit Gewinnermittlung sitzt, wirst Du Dich wundern, warum Du sie nicht hinkriegst. Da ihr ja während des Jahres schön brav Aufzeichnung gemacht habt, werdet Ihr die Summe der Einnahmen schnell beieinander haben. Dann aber kommen die Ausgaben. Was sind denn nun Betriebsausgaben? Und was ist mit der Afa? Und wieviel darf ich für gefahrene Kilometer ansetzen - wieviele bin ich denn gefahren usw. usw.

Also nochmal - entweder Ihr macht Euch kundig, was Euch - mit Verlaub - nicht gelingen wird, oder Ihr nehmt Euch einen Steuerberater.

Deine Frau hat ein Gewerbe angemeldet (nicht ein Kleingewerbe gegründet).

Nun will das Finanzamt Euere voraussichtlichen künftigen Einkünfte wissen (um Vorauszahlungen festzusetzen, wenn ein künfiger Gewinn erwartet wird). Das wird sich doch abschätzen lassen. Niemand geht einer nichtselbständigen Arbeit nach, ohne zu wissen, wieviel er etwa verdienen wird. Auch meldet man kein Gewerbe an, ohne einen Gewinn zu erwarten.

Dein Lohn bleibt von der Sache völlig unbehelligt. Dein Arbeitgeber hat doch nichts mit dem Gewerbe Deiner Frau zu tun.


HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 18:13

Hallo, danke für deine Nachricht.

Natürlich kann ich schätze, aber das kann gut 10.000 Euro daneben liegen was ich verdiene, weil ich nicht weiß, wie viel ich steuerfrei durch die Nachtschichtzuschläge bekomme. 

Das war ja auch meine Frage die ich mir gestellt habe, was hat denn das Gewerbe mit mir zu tun bzw. mit meinem Arbeitgeber. Warum muss ich überhaupt Angaben über mich machen? :D 

Im ersten Jahr wird sie keinen Gewinn machen, da die Ausgaben erstmal zu hoch sind. Im zweiten rechnen wir schon mit Gewinn.

Und was heißt Vorauszahlung? Ist damit das gemeint, was vom Lohn einbehalten wird? Oder wird das von Konto eingezogen?

vulkanismus  09.05.2015, 18:33
@HeadHunter007

Ich sagte doch bereits, dass Dein Lohn nicht betroffen ist - was ist daran nicht zu verstehen?

Nun sagst Du, dass im ersten Jahr kein Gewinn zu erwarten ist. Damit gibt es (vorerst) auch keine Vorauszahlungen. 

Zum Verständnis: Eigentlich gibt es gar keine Lohnsteuer - sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Was landläufiig als LSt bezeichnet wird, ist eigentlich eine Vorauszahlung auf die zu erwartende Jahres-Einkommensteuer. 

Wenn nun jemand aus einer anderen als der nichtselbständigen Arbeit Einkünfte erzielt (Gewerbe, Landwirtschaft, Vermietung usw.), so unterliegen diese natürlich auch der Einkommensteuer.

Und weil der Staat keine Bank ist und deshalb Geld verleiht, will er die Einkommensteuer zeitnah einnehmen (als Vorauszahlung) und nicht erst Jahre später.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 18:43
@vulkanismus

Ja, das verstehe ich ja aber was ich nicht verstehe: Wenn ich keinen Gewinn erwarte, zahle ich auch keine Vorauszahlung. WENN ich jedoch Gewinn erwarte, WIE bezahle ich dann die Einkommensteuer? Wird das per Rechnung geschickt? Vom Konto abgezogen? Vom Lohn meiner Frau einbehalten? 

Verstehst du was ich meine? Sorry, wenn ich mich dumm anstelle. :D

vulkanismus  09.05.2015, 19:40
@HeadHunter007

Nein, ich verstehe nicht, was Du meinst.

Zum dritten Mal: Das Gewerbe hat mit Lohn nichts zu tun.

Das Finanzamt verschickt weder Rechnungen noch zieht es vom Konto ab.

Es verschickt Bescheide und Du zahlst. Du kannst aber auch am alltäglichen Einzugsverfahren teilnehmen.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 20:42
@vulkanismus

Ok, ich drücke mich schon sehr doof aus scheint es. 

Ich habe das verstanden, Gewerbe hat nichts mit Lohn zu tun. Was ich nur nicht verstehe:

Wieso muss ich meinen Bruttolohn angeben? Ausschlaggebend für die Einkommensteuer aus dem Gewerbe geht ja letztlich nur vom Gewinn des Gewerbes aus, oder?

Rechnung oder Bescheid, wir meinen ja beide das gleiche oder nicht? 

Also ok: Das Finanzamt schickt dann je nachdem wie hoch der Gewinn ist einen Bescheid und wir begleichen ihn. Was meinst du unter alltäglichen Einzugsverfahren? SEPA Lastschriftverfahren? 

Danke für die Geduld.

Kevin1905  09.05.2015, 20:51
@HeadHunter007

Wieso muss ich meinen Bruttolohn angeben?

Als Ehepaar seid ihr gemeinsam veranlagt. Ihr bezahlt eure Einkommensteuer auf eure Steuerschuld, gem. Splittingtabelle.

Daher kann es Konstellationen geben, in denen der Lohnsteuerabzug des einen die Einkommensteuerschuld des Paares deckt. Oft ist dies nicht der Fall.

SEPA Lastschriftverfahren?

Das oder Überweisung, drum gibt man in der Einkommensteuererklärung auch eine Bankverbindung an.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 20:55
@Kevin1905

Super, vielen Dank, dann weiß ich jetzt schon besser Bescheid. Und wenn ich mich jetzt bei meiner Schätzung vertue was meinen Bruttolohn anbelangt, dass hat dann keine großen Auswirkungen oder? Das wird hinterher schon alles seitens des Finanzamts passend gemacht, ja? 

vulkanismus  09.05.2015, 21:06
@HeadHunter007

Von Deinem Bruttolohn wird - ganz egal wie hoch er ist - die Lohnsteuer (Vorauszahlung auf die Jahressteuer) in entsprechender Höhe einbehalten. Habe ich das nicht schon gesagt? Damit hat das Finanzamt nichts zu tun (schon wieder nicht aufgepasst).

Erst ein Gewinn Deiner Frau erhöht die Jahressteuerschuld.

HeadHunter007 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 21:12
@vulkanismus

Oh gott, jetzt hab ich es verstanden. Jahressteuerschuld, das war das Wort bei dem es "Klick" gemacht hat. Also, alle Einkünfte zusammen ergeben eine Jahressteuerschuld, sprich Einkommensteuer die ich bezahlen muss. Von meinem Bruttolohn wird ein Pauschalbetrag seitens des Arbeitgebers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Und je nachdem was dann noch an Einnahmen oder Verluste durch das Gewerbe entstehen, muss steigt oder sinkt meine Jahressteuerschuld, richtig? :) 

Gaenseliesel  10.05.2015, 14:13
@vulkanismus

DH ! niedlich  ...lach !

Ende gut - alles gut !

Manchmal " Deutsche Sprache, schwere Sprache " !!!!    ;-)