Verpflegungsmehraufwand als Servicetechniker?
Hallo Gemeinde, ich arbeite als Techniker und bin somit ständig unterwegs. Meine Regelarbeitsstätte (wie im Arbeitsvertrag angegeben) besuche ich so gut wie nie. Ich habe einen Firmenwagen, der vertraglich nicht privat genutzt werden darf. Da ich "Start von zuhause" mache, werden mir täglich 50Min von der Arbeitszeit abgezogen. Im Regelfall bin ich meist 9-11 Stunden täglich unterwegs. Kann ich hier den Verpflegungsmehraufwand in der Einkommenssteuer als Werbungskosten angeben?
2 Antworten
Nicht nur das, Du kannst sie sogar abziehen. Mit 12,- Euro ab 8 Stunden Abwesenheit von Daheim.
Maßgebend für die Höhe der Verpflegungspauschbeträge ist die Dauer der Abwesenheit am einzelnen Kalendertag – und zwar sowohl von der Wohnung als auch von der regelmäßigen Arbeitsstätte. Wenn Sie also morgens ins Büro fahren und von dort aus Ihre Auswärtstätigkeit antreten, beginnt die Abwesenheitsdauer erst mit der Abfahrt aus dem Büro. Beginnen Sie die Auswärtstätigkeit zu Hause, ist die Abfahrtszeit dort maßgebend.
Zitat aus Erläuterungen zum Gesetzestext (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG)
Auf welcher Grundlage beruht Ihre Aussage, Herr Binder? Eine Antwort blieben Sie schon bei einer anderen Frage in diesem Forum schuldig.