In Verbindung mit einem Umzug nach Heirat kommen Fragen zu sowohl Doppelversteuerung als auch Ehegattensplitting auf. Die Kombination dieser beiden Dinge macht es etwas kompliziert.

Folgender Sachverhalt sei gegeben:

Ein Deutscher (in Deutschland ansässig) und eine Dänin (bisher in Dänemark ansässig) heiraten und ziehen für einen Monat (Dezember 2013) nach Deutschland. So ist also die Vorausetzung für die gemeinsame Veranlagung in Deutschland gegeben:

  • Die Eheleute sind verheiratet (miteinander)
  • sie leben nicht dauernd getrennt voneinander,
  • sie sind beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Ich gehe davon aus, dass sowhol alle Einkünfte der Dänin als auch alle Einkünfte des Deutschen ermittelt werden und dann zusammen in Deutschland mach dem Ehegattensplitting-Prinzip versteuert werden. Ist das richtig?

Wie wird das Einkommen in der Dänin dann in Dänemark versteuert? Hab woanders gelesen, dass lt. DBA die Differenz zwischen den ermittelten deutschen Steuern und den ermittelten dänischen Steuern gezahlt werden muss. Muss das dann wieder anteilig nur für die Frau betrachtet werden?

Wie ihr sehr ein recht komplexer Sachverhalt, der auch ins dänische Steuerrecht reingeht. Freu mich über jegliche Rückmeldung und jeglichen Tip.