Verpflegungsaufwand im Außendienst.?
Ich bin im Jahr an 210 Tagen mehr als 8 Std. und noch an mehreren Tagen 24 Std. mit Übernachtung im Außendienst unterwegs. Vom Arbeitgeber bekomme ich keine Reisekosten erstattet. Meine Steuer 2015 habe ich bei einem Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Die Gutschrift beträgt nur 1.300€ Das hatte ich vorher wo ich noch nicht im AD gearbeitet habe auch immer ausbezahlt bekommen. Ich weis von anderen Außendienstlern das die wesentlich mehr ausbezahlt bekommen. (über 3500€) Meine Frage, die 12€ mehr als 8 Std. bzw. 24€. an 24 Std. bekomme ich die 1:1 vom Finanzamt zurück erstattet?
Danke, MfG Paul
2 Antworten
"bekomme ich die 1:1 vom Finanzamt zurück erstattet?"
Nein, denn diese Werbungskosten (soweit sie die € 1.000/Jahr Pauschale
übersteigen) vermindern nur Deine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
(und damit auch Dein zu versteuernden Einkommen). Die Steuerersparnis
ist also nicht 100 % der Werbungskosten über € 1.000, sondern dieser
Betrag multipliziert mit Deinem persönlichen Grenzsteuersatz z. B. € (4.250 - 1.000) x 40 % = € 1.300.
Der Grenzsteuersatz richtet sich nach Deinem zu versteuernden Einkommen. Er beträgt 40 % bei einem zvE von ca. € 50.000. Siehe auch:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
Meine Frage, die 12€ mehr als 8 Std. bzw. 24€. an 24 Std. bekomme ich die 1:1 vom Finanzamt zurück erstattet?
Nein.
Warum denn auch? Das sind doch keine Steuervorauszahlungen, sondern - wenn überhaupt - Werbungskosten.
Aber vielleicht sollte man das dem gesetzgeber mal vortschlagen - da könnte der Hotelbetreiber oder der Gastwirt direkt mit dem Finanzamt abrechnen statt mit dem Gast.