Nach falscher Lohnsteuerklasse bezahlt; Nachzahlung
Zuerst zu der Situation:
Ich bin seit Oktober 2010 in einem Arbeitsverhältnis mit der Firma UPS. Hatte zu Beginn dieses Verhältnisses aber meine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vergessen einzureichen, weshalb ich nun 6 Monate nach Lohnsteuerklasse 6 bezahlt wurde. (eigentlich Lohnsteruerklasse 1) Alles nicht so tragisch, hab die Bescheinigung beim Personallleiter eingereicht, der meinte ich bekäme das fehlende Geld erstattet (Grund zur Freude für mich). Mein Personalleiter meinte diesbezüglich, dass er nicht wisse ob die Geschäftsleitung (in Neuss) mir nun einfach eine Nachzahlung überweist oder ob ich eine Steuererklärung machen müsste um an das Geld zu kommen.
Welche Schritte muss ich nun machen um ans Geld zu kommen? Soll ich mich ans Finanzamt wenden? Wenn ich tatsächlich eine Steuererklärung machen muss, wie stellt man soetwas an?
2 Antworten
Bei der Personalabteilung von UPS hat man nach deinen Vorgaben korrekt deine Steuerschuld an das zuständige Finanzamt überwiesen. Diese Daten werden elektronisch dorthin übermittelt und zu Beginn des neuen Kalenderjahres erhälst du noch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Bei einer Einkommensteuererklärung wird deine korrekte Steuerschuld ermittelt, und wenn du zuviel bezahlt hast, erhälst du dann eine Steuernachzahlung. Dazu muss diese Bescheinigung zusammen mit dem Antrag an deinem Wohnort dem Finanzamt eingereicht werden. Du solltest dazu am Besten auch eine Steuererklärung mit einem Computerprogramm machen.
Im Prinzip hast du Vater Staat ein zinslosen Darlehen gegeben und er rückt die Kohle nur dann auch noch heraus, wenn du das beantragst...
Hallo, auf jeden Fall musst du eine Steuererklärung dem Finanzamt einreichen ! Du bist bei Steuerklasse 6 mit den höchsten Abgaben belastet. Bekommst dann aber über die Steuererklärung zuviel gezahlte Steuern erstattet. Lade dir dazu das ELSTER Programm herunter ( ist kostenlos ) . mfg falls dabei Fragen auftauchen meldest du dich einfach wieder.