Lohnsteuerausgleich - Werbungskosten Landwirtschaft

1 Antwort

noch mehr Steuern zahle?

Ja

Welche Werbungskosten ... Besitz

Mir fallen da nur die Notarkosten, Grundsteuern und Grundbuch ein. Bei Grundstücken ohne Gebäude dürfte keine AFA anfallen (lasse mich da aber gern eines Besseren belehren)

Besitzen tut der Pächter, Du bist Eigentümer

Ist es korrekt

Im Prinzip ja, aber wo willst Du so hohe Werbungskosten hernehmen?


finanzfrage29 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 22:02

Hallo Mikkey,

danke für deine Antwort. Mein Dad möchte im Schenkungsvertrag festhalten, dass ich bei Schenkung der Äcker zu seinen Lebzeiten gewisse Kosten am Betrieb übernehme.

Die steuerrechtliche Frage ist nun:

Kann ich diese Forderungen (Gegenleistungen) als Werbungskosten geltend machen, oder nicht?

Danke,

Mikkey  09.05.2013, 23:18
@finanzfrage29

Das halte ich für problematisch, weil der Betrieb (zumindest habe ich die Frage so verstanden) nichts mit dem Grundstück zu tun hat. Bei einer solchen Vertragsgestaltung handelt es sich ja eher um einen Verkauf als um eine Schenkung.

Wie wäre es mit einer Schenkung und lebenslangem Nutzungsrecht? Dann wird der Freibetrag für die Erbschaftsteuer ausgenutzt (was ja wohl der Sinn der Schenkung sein soll) und Dein Vater behält die Einnahmen.

Hier empfiehlt es sich aber, sich bei einem Steuerberatuer schlau zu machen. Der kann auch die richtige Gestaltung vorgeben.