Lohnsteuerausgleich - Werbungskosten Landwirtschaft
Ich zahle derzeit aufgrund meines Angestelltenverhältnisses in der IT aktuell sehr viel Lohnsteuer. Mein Vater wird mir demnächst aus seinem Landwirtschaftlichen Betrieb einen Acker notariell überschreiben.
Der Acker bringt mir wiederum Pachteinnahmen in Höhe von 3.000 Euro jährlich! Ist es korrekt, dass diese 3000 Euro zu meinem Jahresgehalt hinzugezählt werden und ich dadurch noch mehr Steuern zahle?
Welche Abschreibposten kommen für mich durch die Verpachtung des neuen Ackers in Betracht? Welche Werbungskosten könnte ich durch den Besitz des Ackers beispielsweise zum Abzug bringen?
Ist es korrekt, dass sich Werbungskosten, die ich nun aufgrund des Ackers geltend machen kann sich auch steuermindernd auf mein normales Angestelltenverhältnis auswirken?
Danke! LG Stefan
1 Antwort
noch mehr Steuern zahle?
Ja
Welche Werbungskosten ... Besitz
Mir fallen da nur die Notarkosten, Grundsteuern und Grundbuch ein. Bei Grundstücken ohne Gebäude dürfte keine AFA anfallen (lasse mich da aber gern eines Besseren belehren)
Besitzen tut der Pächter, Du bist Eigentümer
Ist es korrekt
Im Prinzip ja, aber wo willst Du so hohe Werbungskosten hernehmen?
Das halte ich für problematisch, weil der Betrieb (zumindest habe ich die Frage so verstanden) nichts mit dem Grundstück zu tun hat. Bei einer solchen Vertragsgestaltung handelt es sich ja eher um einen Verkauf als um eine Schenkung.
Wie wäre es mit einer Schenkung und lebenslangem Nutzungsrecht? Dann wird der Freibetrag für die Erbschaftsteuer ausgenutzt (was ja wohl der Sinn der Schenkung sein soll) und Dein Vater behält die Einnahmen.
Hier empfiehlt es sich aber, sich bei einem Steuerberatuer schlau zu machen. Der kann auch die richtige Gestaltung vorgeben.
Hallo Mikkey,
danke für deine Antwort. Mein Dad möchte im Schenkungsvertrag festhalten, dass ich bei Schenkung der Äcker zu seinen Lebzeiten gewisse Kosten am Betrieb übernehme.
Die steuerrechtliche Frage ist nun:
Kann ich diese Forderungen (Gegenleistungen) als Werbungskosten geltend machen, oder nicht?
Danke,