Steuerliche Nebenleistungen = Betriebsausgabe?

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Natürlich sind das BA. § 12 Nr. 3 greift nicht

"die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern"

Das mögen sie aus Sicht des AN sein, aber aus Sicht des AG sind die Lohnsteuern Personalkosten.


blackleather 
Beitragsersteller
 10.02.2015, 19:40

Das ist auch mein spontaner Reflex.

Müsste dann ja für Nebenleistungen zur Bauabzugsteuer und zur Kapitalertragsteuer genauso gelten, gelle?

EnnoBecker  10.02.2015, 19:41
@blackleather

Richtig. Und auch für die KapSt, die als Quellensteuer einzubehalten ist, Aufsichtsratsteuer, ausländsche Künstler und was es noch so alles gibt.