Steuerliche Nebenleistungen = Betriebsausgabe?
Angenommen, ein Unternehmer zahlt die (fristgerecht angemeldete) Lohnsteuer für seine Auszubeutenden zu spät an das Finanzamt, sodass ein Säumniszuschlag zu nämlicher anfällt.
Stellt dann der Säumniszuschlag zur Lohnsteuer eine abzugsfähige Betriebsausgabe des Unternehmers dar oder scheitert der Abzug an § 12 Nr. 3 EStG?
Immerhin ist die Lohnsteuer selbst ja Betriebsausgabe (als Teil der dem Auszubeutenden gezahlten Vergütung).
1 Antwort
Natürlich sind das BA. § 12 Nr. 3 greift nicht
"die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern"
Das mögen sie aus Sicht des AN sein, aber aus Sicht des AG sind die Lohnsteuern Personalkosten.
Richtig. Und auch für die KapSt, die als Quellensteuer einzubehalten ist, Aufsichtsratsteuer, ausländsche Künstler und was es noch so alles gibt.
Das ist auch mein spontaner Reflex.
Müsste dann ja für Nebenleistungen zur Bauabzugsteuer und zur Kapitalertragsteuer genauso gelten, gelle?