Lohnsteuererklärung , Nachzahlung für 450 Nebenjob
Hallo ,
Ich habe meine Steruererklärung für 2013 und 14 gemacht . Erst hatte ich es selber mit Elster gemacht . Als ich eine Nachzahlung von 820 Euro (was ich noch nie hatte) bekommen habe . Wendete ich mich an einen Lohnsteuer Fachman . Der mir auch nicht recht helfen konnte . Nun die Fakten :
Ich habe 2013 knapp 15000 im Hauptjobt verdient und auch brav steuern gezahlt. Mein nebenjob (450 euro) dagegen habe ich knapp 3500 verdient . Jetzt meint das Finanzamt ich hätte auf 3500 euro keine steuern gezahlt und müsse Sie nun nachzahlen .
Nach einigen recherchen im Forum . Hat mich mein Nebenjob auf der Steuerkarte mit 1 versehen sowie mein Hauptjob das heißt . Sie haben sich einfach die 2 % pauschal versteuerung gesparrt und mich damit über den Tisch gezogen .
Jetzt meine Frage kann der Arbeitgeber (450 Job) im nachhinein noch den job, Pauschal versteuern so dass ich keine 820 Steuern nachzahlen muss ? Würde sonst zu ihm hinfahren und das probieren zu klären. Oder was kann ich sonst tun ? Wofür hat man dann einen Nebenjob wenn man auch noch voll Steuern drauf zahlen soll.
3 Antworten
Die Anmeldungen/Zahlung an die Knappschaft für Deinen Nebenjob sind Vergangenheit. Da läßt sich nichts mehr ändern.
Das mit der pauschalen Lohnsteuer muss man eben besprechen. Der hätte Dir die 2 % , die er pauschal abführen muss, ja auch abziehen dürfen. Das ist erlaubt und wäre für Dich besser gewesen.
Sagen wir mal so, für die Zukunft was gelernt.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die pauschale Besteuerung Deines Minijobs zu übernehmen.
So etwas klärt man vor Arbeitsantritt.
Hier findest Du alle Angaben dazu:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html
Hi, noch eine Anmerkung:
Wenn du das Einkommen aus dem "Minijob" versteuern musst, kannst du auch die Werbungskosten z.B. Fahrtkosten, für den Job absetzen.
Hast du daran gedacht?