Lohnsteuererklärung , Nachzahlung für 450 Nebenjob

3 Antworten

Die Anmeldungen/Zahlung an die Knappschaft für Deinen Nebenjob sind Vergangenheit. Da läßt sich nichts mehr ändern.

Das mit der pauschalen Lohnsteuer muss man eben besprechen. Der hätte Dir die 2 % , die er pauschal abführen muss, ja auch abziehen dürfen. Das ist erlaubt und wäre für Dich besser gewesen.

Sagen wir mal so, für die Zukunft was gelernt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hi, noch eine Anmerkung:

Wenn du das Einkommen aus dem "Minijob"  versteuern musst, kannst du auch die Werbungskosten z.B. Fahrtkosten, für den Job absetzen.

Hast du daran gedacht?