Lohnsteuer Zeile 28, Student, Halbwaisenrente

3 Antworten

das habe ich im netz gefunden!

"Lohnsteuerbescheinigung/Mindestvorsorgepauschale

Auf der Lohnsteuerbescheinigung sind in Zeile 28 die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung zu melden.

Im Unterschied zu 2011 sind in 2012 nicht die nachgewiesenen Basisbeiträge (aus dem Infotyp 0079) auszuweisen, sondern die in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. die berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale.

Diese Beiträge werden für Mitarbeiter bescheinigt, die bei der Steuerberechnung nach dem BMF-Schreiben vom 22.10.2010 als privatversichert zu berücksichtigen sind, z. B. Praktikanten, Schüler und Studenten oder geringfügig Beschäftigte. Im BMF-Schreiben vom 22.08.2011 zur Lohnsteuerbescheinigung 2012 wird lediglich die private Kranken- und Pflegeversicherung erwähnt.

Mit dem Hinweis 1695261 weißt die SAP darauf hin, dass die Bescheinigung der berücksichtigten Mindestvorsorgepauschale für die genannten Personengruppen korrekt ist. Sie muss für alle Arbeitnehmer bescheinigt werden, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und nach Steuerkarte abgerechnet wurden. "

aber ich bin ja eigtl durch meine halbwaisenrente gesetzlich krankenversichert! der arbeitgeber (mittelständischer betrieb) ohne eigenes personalbüro, erwähnt nur immer, dass es immer so ist! :(

Hallo,

jetzt kommen wir also zur Sozialversicherung.

Offenbar hat der Arbeitgeber Dich weder als Werkstudenten noch als kurzfristig angesehen und Dich stinknormal als Arbeitnehmer eingestuft. Dann entsteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Du hattest doch sicher auch entsprechende Abzüge ?

Zurückholen geht wohl nicht, denn die GKV ist eine soziale und wer mehr verdient, muss mehr zahlen.

Gruss

Barmer


barmer  23.04.2013, 20:45

Hallo, vergiß, was ich eben geschrieben habe.

Das alles erklärt nicht, wieso hier Beiträge zur privaten KV ausgewiesen werden. Arbeitgeber führen nie Beiträge zur privaten Voll- oder Pflegeversicherung ab.

Wende Dich an den Arbeitgeber, es scheint sich um einen Irrtum zu handeln.

hat jemand vllt noch eine idee, außer nochmals den arbeitgeber zu kontaktieren?

bitte um untestützung