2018 selbständig gearbeitet, 2019 fest angestellt - für 2019 eine Steuererklärung notig?
Hallo zusammen,
ich habe mir gerade den Kopf darüber zerbrochen, ob ich für 2019 eine Steuererklärung machen muss. Für 2018 habe ich eine gemacht, da ich teilweise fest angestellt und teilweise selbstständig gearbeitet habe. Das Jahr 2019 war ich komplett bei einer Firma fest angestellt, habe aber mein Kleingewerbe noch nicht abgemeldet (man weiß ja nie).
Natürlich geht das Kleingewerbe dann auf 0 für das Jahr 2019 und als Angestellte muss man für gewöhnlich keine Steuererklärung machen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, muss ich überhaupt eine machen bzw muss ich nachweisen dass das Kleingewerbe nichts eingebracht hat?
Ich will mögliche Nachzahlungen vermeiden.
Liebe Grüße und Danke im Voraus,
Laura
2 Antworten
Dann mach doch eine Erklärung mit Nullen in der EÜR und G.
Und die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht vergessen etc.. Meistens lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung ja.
Nein, auch Mantelbogen und Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand.
Das hört sich jetzt aber schlimmer an, als es ist.
Es heisst Einkommensteuer-Erklärung - und nicht Selbständigkeit-Erklärung.
Und vergiss die Umsatzsteuer-Erklärung nicht.
Natürlich musst Du - woher soll das Finanzamt wissen, dass Du nicht gewerblich tätig warst?
Die haushaltsnahen Dienstleistungen kannte ich auch noch nicht, top tip! Danke!
Reicht dann eine Steuerklarung aus, die nur die Selbständigkeit betrifft?