Hallo,

ich habe mal eine Frage. Meine Frau hat ein Kleingewerbe gegründet und muss nun den Bogen vom Finanzamt ausfüllen.

Wir hängen gerade bei Punkt 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen.

Und Gewerbebetrieb haben wir den zu erwartenden Gewinn eingetragen, ist das richtig?

Und muss ich bei nichtselbständiger Arbeit eine Angabe machen? Meine Frau arbeitet seit März. Ich weiß jedoch nicht wie viel sie bis Ende des Jahres verdienen wird. Und schon gleich gar nicht kann ich sagen was sie nächstes Jahr verdient. Und ich habe auch meinen Job gewechselt und verdiene durch Nachtschicht nun deutlich mehr, weiß jedoch auch nicht wie viel ich Brutto haben werde und vor allem wie viel davon sozialabgabenpflichtig ist da ein Großteil der Nachtschichtzulagen ja steuerfrei sind.

Muss ich dort was angeben und wenn ja, wie beeinflusst das meinen Lohn? Wird bei zu hoher Angabe mehr Lohnsteuer einbehalten? Warum muss ich das überhaupt angeben? Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer doch sowieso an das Finanzamt ab oder?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Danke!