Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!
Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....
Folgendes Problem:
Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .
Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.
Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.
Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/
1 Antwort
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Fangen wir mit dem Einfachsten an, jedewede zuviel gezahlte Lohnsteuer bekommst Du bei der Einkommensteuererklärung zurück.
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Hätte die Sachbearbeiterin im Lohnbüro nach Deiner Auskunft "ich habe noch eine andere Arbeitsstelle" nicht eine falsche Auskunft gegeben, wäre nichts passiert. Natürlich hätte die wissen müssen, das sie dann selbst nach VI für Dich abrechnen muss und Du etwas Lohnsteuer zahlen wirst.
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Hättest Du Dir nicht dieses Hin und Her aufschwatzen lassen, würde Dein Hauptarbeitgeber immer nur nach I abrechnen und der Praktikums-AG nach der VI und alles wäre mit den 23,08 Euro Lohnsteuer für den Monat Praktikum erledigt gewesen, die Du Anfang des kommenden Jahres über die Einkommensteuererklärung zurück bekommen.
Na ja er muss sich die Elstamdaten neu laden.
Ändert sich denn meine Steuerklasse bei meinem jetzigen AG nach Beendigung des Praktikums automatisch wieder
Nach Deinem Sachverhalt ist doch das Praktikum schon beendet:
Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.
Also, wenn das Praktikum beendet ist, dann sollte Dein Normal-AG Elstam neu laden sich als 1. AG melden und alles ist OK:
Vielen Dank! Das bringt mir ein wenig mehr Klarheit!
Kompetente Hilfe in Sachen Lohnsteuerjahresausgleich - und darum geht es hier doch letztlich, wenn ichs nicht falsch verstehe - gibt es übrigens auch hier:
http://www.steuereule.de/lohnsteuerjahresausgleich.php
Dieser Verein hilft ausdrücklich Arbeitnehmern und Studenten, und berechnet seine Dienstleistungen in Abhängigkeit von deinem Einkommen.
Nur falls es immer noch Unsicherheiten geben sollte ...
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ändert sich denn meine Steuerklasse bei meinem jetzigen AG nach Beendigung des Praktikums automatisch wieder in 1 oder muss ich damit rechnen, dass ich bis zum Jahresende mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde? Kann mein AG einfach sagen, er sei nicht in der Pflicht, sich als Hauptarbeitgeber beim Finanzamt anzumelden?
Danke!