Nullmeldung?

2 Antworten

Sie können u.U. kurz darlegen, wovon Sie gelebt haben und ob unter diesen Umständen von der Angabe einer Steuererklärung abgesehen wird. Ob diese Umstände auf Sie zutreffen, kann ohne weitere Informationen nicht beurteilt werden, aber das macht ja dann eh das Finanzamt.

Ohne Formular = elektronische Übermittlung per Elster.