Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?

Ein Hallo an alle Forumsmitglieder, ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung meinen Arbeitgeber zu verlassen. Ich muss nicht, aber ich kann wie viele andere Hundert auch, also kein Zugzwang. Von daher habe ich jetzt so viele Frage zwecks Abfindung und Steuer sparen, das ich im Internet rumgesucht und dann diese Seiten hier (finanzfragen.net) gefunden habe. Ich vermute mal das mir diese Seiten kein spezialisierten Steuerberater ersetzen werden, aber zumindest mal werden mir die Antworten einen kleinen Einblick geben, was so auf mich zukommen wird, Gesetz den Fall´s, das ich die Abfindung annehmen werde. So, jetzt werde ich anfangen meine ersten Fragen zu stellen, zu denen mit Sicherheit noch die ein oder andere Frage hinzu kommen wird. Vielen Dank, jetzt schon mal, für eure Geduld. Wenn ich jetzt eine Abfindung von sagen wir mal Euro 200 000.- erhalten würde (ich weiß noch nicht genau, wie viel ich bekommen werde) und ich 183 Tage, (im Jahr der Abfindung,) in Ägypten verbringe, kann ich dann von meiner Abfindung Steuern sparen, da ich ja mehr als ein halbes Jahr im außer europäischem Ausland verweile? Oder geht da gar nichts, da mein Erstwohnsitz Deutschland ist, da ich dort auch eine Eigentumswohnung habe. Bin ich eventuell mit der Fünftelregelung genauso gut dran, als wenn ich 183 Tage Auswandern würde? Möchte mich im voraus bei Euch für Eure Antworten bedanken. MfG.

Abfindung, Steuern, Steuern sparen
KÜNDIGUNG EINER FONDSGEBUNDENEN KINDERRENTENVERSICHERUNG ?? Hab ich Chancen???

Hallo Ich habe ein großes Problem. Habe im März 2009 für meine 2 Kinder je eine Fondgeb. Kinderrentenvers. abgeschlossen. 75.- € sparen und 25.- € wie bei Vs üblich Verwaltung.= 100.-€. Jetzt habe ich jedoch, weil ich mich mit Versicherungen überhaupt nicht gut auskenne von meiner Bekannten ( Bankazubi) erfahren, das mir der Makler aber einen Vertrag ausgestellt hat in dem ich für meine Kinder nur 25.-€ spare aber dafür 75.-€ Verwaltung und Profisionskosten zahle und das 4 Jahre lang sprich 3600 bzw. 7200.-€ da ich ja 2 Kinder habe und ich für sie was sparen wollte. . Der Finanzmakler (wurde mir von einen (da noch) Freund empfohlen und wusste da noch nicht dass er für ihn arbeitet) meinte, dass die Versicherung bis 2013 nicht gekündigt werden kann und ich erst dann Chancen habe aus diesen Vertrag rauszukommen. Auf denn Hinweis, das er mich hintergangen und Betrogen hat und mir die Police falsch erklärt hat, obwohl ich damals stutzig war als ich die Police gesehen habe meinte er, ich habe gar nicht nachgefragt und ich könnte eh nichts beweisen. Ich hätte keine Chance. ??????????? FRAGE: HABE ICH EINE CHANCE AUS DIESEN VERTRAG WIEDER RAUSZUKOMMEN ???????? Habe Freitag 12,02,10 auch einen Termin beim Anwalt, aber ich will schon mal ein paar Tipps und Meinungen einholen. Ich weiß schon, Ich habe Riesen-Mist gebaut! Kann mir jemand da einen Ratschlag geben?

Falschberatung, Kündigung, Versicherung
Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

Mein Bruder und ich erben laut Berliner Testament m.Eltern (Mutter inzwischen Witwe u.Voll-Erbin) mal gemeinsam zu gleichen Teilen ein Haus. Bruder arbeitet(Ex-Jura-Student)als Geschäftsführer. Ich bin Staatl.anerk.Erzieherin,habe immer nur Vertretungs-Stellen gehabt. Mittlerweile lebe ich von Hartz IV. Habe über 2.000 Euro Schulden. Mein Bruder,der aufgrund geregeltem Einkommen (da fest.Arbeitsplatz) eigentl.keine Probleme als Geschäftsführer haben müsste,bei mehreren Banken Kredit zu nehmen , hat nun selbst 25.000 Euro Schulden . Und kam mit meiner Mutter Sonntags zu mir,und wollte mich als Bürgin für einen erneuten Kreditantrag -bei der BHW Bank.Er brauche dringend Geld Er sagte,dass meine Mutter aufgrund ihres hohen Alters allein keine neue Hypothek(auf`s Haus aufgenommen) sicher abzahlen kann.Dann legte er mir eine selbstverfasste Freistellungs-Erklärung vor,in dieser er erklärte,mich,-im Falle SEINER Zahlungs-Unfähigkeit der Raten,mich von allen "wirtschaftlichen" Verpflichtungen zu entbinden .OHNE notarielle Beglaubigung. Auf dem Formular des BHW-Kredit-Antrages soll ich nur meine Adresse als Bürgin angeben, NICHT ABER Angaben zu Gehalt oder Arbeitgeber machen. OHNE meine Bürgschafts-Unterschrift:Bleibt mir wenigst.Recht auf Pflichtteil?? Könnte es sein,dass mein Bruder sich durch meine Unterschrift irgendwie meinen Erbteil für sich sichern will ?

betrug, Bürgschaft, erbrecht, Hartz IV, Kredit