Bruder +ich erben mal Haus.Er macht laufd.Schulden+will mich als Kredit-Bürgen.Will er an mein Erbe?

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Unterschreibe absolut nichts, Du hast später den Ärger und als Bürge bleibst Du wenn, es schief läuft, als einziger übrig, der die Schulden zurückzahlen muss. Wenn er Deine Mutter schon einwickelt, Ihr Vermögen für seine Unfähigkeit mit Geld umzugehen, aufs Spiel zu setzen, dann wirst Du heute schon Zeuge, wie er Dich um Dein späters Erbe bringt. Rede auch Deiner Mutter ins Gewissen sich nicht vom Sohn über den Tisch ziehen zu lassen. Alles Geld das sie dem Sohn gibt ist mit grosser Wahrscheinlichkeit für immer verloren.

Er will nicht nur an Dein Erbe, er verzockt es schon zu Lebzeiten der Mutter und es wird ausser Schulden nichts mehr zu erben geben.

Wenn Du als Bürgin unterschreibst, bist Du persönlich verpflchtet.

Die Bank akzeptiert Dich als Hartz IV empfängerin nur dehalb als Bürgin, weil Du mal das Haus zu 1/2 erben wirst.

Ausserdem ergibt sich aus Deinem Sachverhalt, das der Kredit auch dinglich auf dem Haus abgesichert werden soll (.....er sagte, dass meine Mutter auf Grund des hohen Alters allein keine neue Hypothek auf das Haus bekommt .....oder abzahlen kann).

Das impliziert also, das sein Kredit nur kommt, weil das Haus sachlich (dinglich) in der Haftung ist.

Die FReistellungserklärung von ihm sagt nichts. Die Verpflichtet nur ihn, nciht die Bank.

Kann er nciht zurückzahlen, hasftest Du, also ist Deine Hälfte vom Haus auch weg.

Es gibt für Ecu leider keine Lösung, denn selbst wenn man nur seine (idelle) Hälfte des erbes belasten würde, wäre DEin Erbe gefährdet, denn wenn es zum Erbfall kommt, kannst Du ja nicht die Belastung abtregen, auch wenn Dir das ganze Haus gehören würde.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Früher Revisionsleiter einer Privatbank

Du steckst in einer schwierigen Situation. Wirtschaftlich muß ich Dir auch von einer solchen Bürgschaft (ohne genaue Höhe und Laufzeitende) abraten. Vorallem auch, weil es kein vertragliches Verhältnis zwischen Deinem Bruder und Dir gibt.

Allerdings wäre noch in Betracht zu ziehen, ob oder dass Deine Bürgschaft unwirksam ist, weil Du im Prinzip mittellos bist, zumindest bis zum erneuten Erbfall. Dies kannst Du mal im Internet recherchieren, aber wegen des künftigen Erbfalls kann auch eine andere Bewertung erfolgen. Daher rate ich weiterhin von einer Bürgschaftsverpflichtung ab.