Wie macht man eine Selbstanzeige, bzgl. Steuerhinterziehung? Wann hat man Steuern hinterzogen?

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Ich kann nur dringend von einer Selbstanzeige abraten! Das geht sicherlich ohne steueranaltliche Hilfe schief. Also immer über einen St-RA dies machen lassen!

Im übrigen ist das Risiko praktisch Null entdeckt zu werden. Auf der derzeit inkriminierten CD sind 1500 Steuerzahler aus aller Welt. In der Schweiz haben aber mindestens 10 Millionen Ausländer ihr Geld angelegt. Davon sind aber nur ein paar wenige für die Steuerverwaltung relevant. Dies olltene sich schon mit einem Analt besprechen - kostet sie eh nur eine Peanuts ... Die anderen - Kleinhinterzieher - sollten mit sich selbst ins Reine kommen und langfristig für eine Bereinigung sorgen! Die Daten einer gehehlten CD sind im Übrigen nicht als Beweismittel verwertbar. Die Daten darauf sind ja womöglich gefälscht!! Das muß die Steuerverwaltung erst mal beweisen, daß dem so nicht ist!!

Steuern hat man erst dann hinterzogen, wenn man eine zu geringe Steuerfestsetzung rechtsräftig werden läßt.

Bis dahin ist es u. U. eine versuchte, weil man eine falsche Erklärung abgegeben hat.

Das Anlegen von Geld irgendwo, wo die Erträge nciht besteuert werden, ist allein nciht strafbar.

Aber man ist, wenn man in "D" seinen Wohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, unbeschränkt, also mit seinem Welteinkommen, steeurplichtig.

Trotzdem kann es ggf. so sein, das Einkünft aus dem Ausland durch ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der doppelbesteuerung) freigestellt sind. Das dürfte es aber kaum geben, das es weder dort noch hier besteeurt wird.

Eine Selbstanzeige ist im Prinzip ganz einfach.

Man würde (Fall Schweiz), seine Zinsabrechnungen nehmen dazu einen Brief schreiben, das sind meine Abrechnungen seit ...., ich habe die Zinsen nciht der Steuer unterworfen.

Ich erstatte selbstanzeige wegen Steuerverkürzung. Als Abschlag auf die zu erwartende Nachzahlung erhalten sie den beigefügten Schekc über Euro .......

Damit ist man straffrei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986