Kann ich die Kosten für die Vermessung meines Grundstückes und Wohnhauses steuerlich absetzen?

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Handelt es sich um eine Vermessung des Grundstücks oder um eine Vermessung des Haus zwecks Aufnahme in das Liegenschaftskatasters? Beides kann man nirgens absetzen, es sei denn man hat eine Absetzmöglichkeit des Hauses oder Grunderwerbs.