Ausländischer Arbeiter- gibt es die Möglichkeit, Arbeitsvertrag zweisprachig zu verlangen?
Haben Ausländer mit geringen Deutschkenntnissen (Beschäftigung am Bau als Aushilfe) das Recht, den Arbeitsvertrag in der Heimatsprache zu bekommen- gibt es zweisprachige Ausführungen zum besseren Verständnis für beide Seiten? Könnte der Vertragsinhalt sonst bei Streitigkeiten nicht widerrufen werden, weil nicht verstanden?