Kann ein Referendar Die Kosten für die Anfahrt zum Seminar von der Steuer absetzen?

3 Antworten

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Natürlich - er bekommt für das Referendariat steuerpflichtigen Lohn - und dann sind solche Fahrten natürlich beruflich veranlasst.

Nur, das Auto gehört ihm nicht, da sollte er zumindest die Kosten für den ÖPNV geltend machen.

Die Fahrtkosten (auch zum Seminar) kriegt er auf Antrag als Fahrtkosten vom Arbeitgeber erstattet, hier also vermutlich vom Landesbesoldungsamt.

Die Fahrtkosten zu Schule und Seminar bekommt er auf Antrag vom Arbeitgeber - hier vermutlich über das Landesbesoldungsamt - zurückerstattet. Entsprechende Anträge können i.d.R. über das Studienseminar eingereicht werden.