Hallo,
ich bin letztes Jahr betriebsbedingt gekündigt worden, hab eine Abfindung von 5000 Euro bekommen, die ich dummerweise gleich auszahlen lies, weil ich dachte die Fünftelregelung gilt. Mein Anwalt (der ja auch kein Steuerberater ist) dachte das auch. Das ist jetzt aber ungünstig, weil ich mich selbstständig gemacht habe, und da wäre es besser, wenn ich die Abfindung - obwohl sie ja bereits zum 30.6.09 gezahlt wurde - "virtuell" umdatieren könnte auf Zahltermin zum Beispiel "02.Januar.2010". Ich mache mich mit einem Mini-Unternehmen selbstständig und werde jeden Euro brauchen. Ich weiß noch nicht wieviel Geld reinkommen wird.
Meine Frage konkret: Schaut bitte mal diesen Artikel an
http://www.capital.de/steuern-recht/100027819.html
Wenn ich den ersten Absatz richtig lese, steht da, daß man tatsächlich den Auszahlungszeitpunkt - "gedanktlich" verschieben kann.
Wie mach ich das dann praktisch ? Muß der Arbeitgeber da nochwas tun ?
Oder schreibe ich das schriftlich dem Finanzamt (unter Angabe des Aktenzeichens was im Artikel geschrieben steht ?)
Bitte helft mir, ich brauche das Geld für meinen Unternehmensstart, ich hab erstmal komplett eine neue Büroeinrichtung für mein bisheriges drittes "Gruschtelzimmer" gebraucht. Und einen Geschäftslaptop und noch vieles andere...