Steuererklärung: Rechnungbetrag oder Zahlbetrag (Skonto) entscheidend?
Hab da nochmal eine Frage zur Steuererklärung:
Wenn ich bestimmte Ausgaben als Werbungskosten geltend machen möchte, muss ich das bestimmt mit Rechnungen nachweisen. Bei einer dieser Rechnungen sind mir 2,5% Skontoabzug gewährt worden, was aber nicht auf der Rechnung ausgewiesen ist. Aus dem Bauch würde ich den niedrigeren Zahlbetrag in der Steuererklärung angeben, aber der stimmt nicht mit dem Rechnungsbetrag überein.
Welchen Betrag soll ich nun angeben?
3 Antworten
Sagen wir mal so, wenn Du den Rechnungsbetrag angibt und die Rechnung beifüst, wird vermutlich ncihts passieren.
Sollte aber der Zahlungsnachweis angefordert werden und Du den Kontoauszug /Überweisungsbeleg vorlegen müssen, würdest Du als Jemand dastehen, der sich wohl "geirrt" hat bei der Eintragung.
Ich würde das mit dem Skonto handschriftlich auf der Rechnung vererken udn den geringeren Betrag abziehen.
Ist jedenfals die korrekte Lösung.
Ich wäre vorsichtig. Habe vor Jahren bei 7bAbschreibung Hunderte Rechnungen für einen Eigenheim Bau abgesetzt und natürlich die gezahlten Beträge angegeben als Auflistung ohne die Orginal-Belege vorzulegen und vermerkt, das ich diese selbstverständlich zur Einsicht vorlegen kann. Die haben das so akzeptiert. Immerhin ging es um einen 6stelligen Betrag. Das Skonto ist da schon erheblich. Die Finanzbeamten sind nicht blöd.
Du gibst Dir doch selbst schon die Antwort; Du schreibst "Ausgaben". Ausgegeben hast Du nur den Betrag den Du bezahlt hast. Das Finanzamt fragt ja auch nicht nach Deinen Rechnungen sondern nach Deinen Ausgaben, die aber mit Rechnungen belegt werden können. Die Mogelei ist letztlich Deine Gewissensentscheidung.