Mehrwertsteuer auf Ferienwohnung, Endreinigung etc.
Wir haben 2009 eine Ferienwohnung für den September 2010 gebucht. Die Rechnung hierfür kam im November 2009.
Enthalten sind 7 ÜN, 1x Haustierpauschale und 1x Endreinigung. Zusammengefasst ist das dann alles in einer Rechnungssumme und drunter steht in Klammern "19% MwSt enthalten = ... €"
Kann ich jetzt verlangen, dass die Vermieterin diese Rechnung korrigiert und den gesamten Rechnungsbetrag dem neuen Mehrwertsteuersatz anpasst? Oder bezieht sich dieser nur auf die Übernachtungen? Oder ist dies auch auf die Haustierpauschale sowie die Endreinigung auszuweiten?
3 Antworten
Nun, nachdem ich jetzt dieser Dame geschrieben habe und nun um Korrektur der Rechnung gebeten habe, bin ich leicht verunsichert,
denn die "neue" Rechnung kam prompt, allerdings nicht insofern korrigiert, dass es durch den verringerten MwSt-Satz zu einem geringeren Gesamtbetrag gekommen wäre, sondern lediglich ein Zusatz "enthaltene MwSt 7% = ...€ und 19% = ...€".
Nun darf ich mir als Verbraucher wohl selbst raussuchen bzw ausrechnen, welche Leistung hier zu welchem Satz versteuert wird???
War ich dann wohl nicht richtig in der Annahme, dass es durch den geringeren Steuersatz (ob nun auf alle Leistungen oder nicht, das sei dahin gestellt) gleichzeitig zu einer geringeren Endsumme kommt?
Wenn die Leistung vorher 119€ (fiktive Zahl) für den Endverbraucher gekostet hat, auf diese Leistung es nunmehr aber diesen verminderten Steuersatz gibt, kostet diese Leistung dann nicht demnach nur noch 107€ (vorher inkl. 19%, jetzt inkl. 7%) ???
Oder liege ich jetz thier völlig falsch?
Oder kann ich einfach diese 119€ als festgesetzt ansehen und der eigentliche Netto-Betrag ERHÖHT sich halt??? Ist das nicht eine Preiserhöhung? Ist das zulässig? Wollte das der Gesetzgeber so???
Die ERmäßigung gilt nur für Übernachtung.
Die anderen Punkte sind mit dem vollen Steuersatz abzurechnen.
Vermutlich gibt es ja auch eine Preisliste, über die diese Ausgaben abgesodnert werden können.
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 05 März 2010 hierzu Stellung genommen.
Demnach unterliegen sowohl die Übernachtung als auch die von Dir aufgeführten Nebenleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Siehe hierzu Punkt 6 des BMF-Schreibens: