Kann ich Kosten für Heilpraktiker für meine Kinder von der Steuer absetzen?

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Ja, gem. § 33 EStG als aussergewöhnliche Belastung, wobei aber ein zumutbarer Anteil der in der Höhe von Einkommen udn Familienstand abhängig ist.

Bei zwei Kindern wären es bis 15.340,- 2 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, bis ca. 51.130,- 3 %, darüber 4 % die zumutbar sind.