Kann ich Kosten für Heilpraktiker für meine Kinder von der Steuer absetzen?
Im letzten Jahr sind einige Kosten für homöopathische Behandlung meiner Kinder angefallen. Kann ich diese Kosten als Krankheitskosten steuerlich geltend machen?
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Ja, gem. § 33 EStG als aussergewöhnliche Belastung, wobei aber ein zumutbarer Anteil der in der Höhe von Einkommen udn Familienstand abhängig ist.
Bei zwei Kindern wären es bis 15.340,- 2 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, bis ca. 51.130,- 3 %, darüber 4 % die zumutbar sind.