Gilt die Wohngebäudeversicherung nur für bewohnte Wohnungen und wenn ja, was tun bei Leerstand?

1 Antwort

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Nein, die Gebäudeversicherung (Brand-, Sturm- usw. Versicherung muss natürlich auch zahlen, wenn die Wohnung gerade leer steht.

Man muss es aber melden, denn es können z. B. wegen der LEitungswasserversicherung auflagen erteilt werden.

siehe auch hier:

http://www.sr-online.de/sr3/1343/900558.html