Welche Kosten kann ich für das Studium meiner Frau absetzen?
Hallo zusammen,
ich bin angestellt in Steuerklasse III, meine Frau studiert Medizin und befindet sich zur Zeit im praktischen Jahr, wir haben ein Kind und außer dem Kindergeld verfügt meine Frau über keine Einkünfte.
Meine Frau fährt jeden Tag mit der Bahn 25 km zu iher Einsatzstelle im Krankenhaus und muss ihr Essen selber bezahlen. Darüber hinaus haben wir ihm Haus ein Zimmer, dass ausschließlich als Arbeitszimmer für sie genutzt wird. Zusätzlich haben wir einen Computer finanziert, der für die Doktorarbeit angeschaftft wurde.
Kann ich grundsätzlich Kosten, die uns durch das Studium entstehen, geltend machen und wenn ja, welche?
Wenn mir jemand helfen könnte, würde ich mich sehr freuen.
1 Antwort
Du nicht, aber Deine Frau udn wegen der Zusammenveranlagung, habt Ihr dann gemeinsam den Vorteil.
Ihr füllt für Deine Frau die Anlage"N" mit Einnahmen 0,- aus und auf der Rückseite ale Kosten des Studiums als Werbungskosten.
Das gilt nach dem Urteil:
BFH, Urt. v. 18.6.2009, VI R 14/07, DStR 2009, S. 1952, DB 2009, S. 2073, LEXinform 0588218
Dazu ist allerdings erforderlich, dass Deine gattin schon mal eine Berufsausbildung geamcht hat.
Sonst als Sonderausgaben bis zu 4.000,- Euro als Ausbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf.