Als Kleingewerbe keine Bestellung bei Großhandel im europäischen Ausland möglich?

1 Antwort

DEr Zusammenhang ist nciht richtig. Das Du Dir eine USt_ID zuteilen läßt hat ncihts damit zu tun, das Du Regelbesteurung vornimmst.

Nimm nur an, einer der über 17.500,- Umsatz hatte, runtscht unter die Grenze. zahlt keine Umsatzsteuer mehr, aber er hat doch noch seine UST-ID.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. sonst gib ihm Deine Steuernummer. es geht nur darum festzustellen, ob Du unternehmer bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986