Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?

3 Antworten

Du musst Dich hier schon abmelden und die Zahlung muss nach Ägypten erfolgen, wenn Du dort gemeldet bist. Wurde erfolgreich mit türkischen Staatsbürgern bei VW praktiziert. Es gelten dann die Steuern und Sozialabgaben am neuen Wohnsitz. Die Eigentumswohnung in D spielt keine Rolle, die kann auch leer stehen.

Ich möchte Dir zu einer Wohnsitzverlagerung Mut machen, aber ob Ägypten dafür die richtige Steueroase ist, mußt Du noch selber recherchieren! Lies mal diesen Artikel: http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-nur-schnell-weg-bei-abfindungen/50045200.html, danach funktioniert das steuerfreie Abfindungsmodell mit manchen Ländern.

Der Auslandsaufenthalt hilft Dir ncihts.

Denn:

  • entweder behältst DU Deinen Wohnsitz hier, dann bist Du sowieso hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

oder:

  • Du löst deinen inländischen Wohnsitz völlf auf, dann bist Du im Zielland zwar unbeschränkt Steuerpflichtig, aber die inländischen Einkünfte bleiben hier trotzdem steuerpflichtig.

Selbst wenn man den Wohnsitz schon im Jahr vor der Abfindungsauszahlung in ein anderes Land verlegen würde um dann hier für weniger als 183 Tage, sozusagen dann kurz auswärtig tätig zu sein, würde es nciht klappen.

Also, keine Chance

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986