Abfindung und 183 Tage in Ägypten oder Fünftelregelung, was ist besser?
Ein Hallo an alle Forumsmitglieder, ich habe die Möglichkeit mit einer Abfindung meinen Arbeitgeber zu verlassen. Ich muss nicht, aber ich kann wie viele andere Hundert auch, also kein Zugzwang. Von daher habe ich jetzt so viele Frage zwecks Abfindung und Steuer sparen, das ich im Internet rumgesucht und dann diese Seiten hier (finanzfragen.net) gefunden habe. Ich vermute mal das mir diese Seiten kein spezialisierten Steuerberater ersetzen werden, aber zumindest mal werden mir die Antworten einen kleinen Einblick geben, was so auf mich zukommen wird, Gesetz den Fall´s, das ich die Abfindung annehmen werde. So, jetzt werde ich anfangen meine ersten Fragen zu stellen, zu denen mit Sicherheit noch die ein oder andere Frage hinzu kommen wird. Vielen Dank, jetzt schon mal, für eure Geduld. Wenn ich jetzt eine Abfindung von sagen wir mal Euro 200 000.- erhalten würde (ich weiß noch nicht genau, wie viel ich bekommen werde) und ich 183 Tage, (im Jahr der Abfindung,) in Ägypten verbringe, kann ich dann von meiner Abfindung Steuern sparen, da ich ja mehr als ein halbes Jahr im außer europäischem Ausland verweile? Oder geht da gar nichts, da mein Erstwohnsitz Deutschland ist, da ich dort auch eine Eigentumswohnung habe. Bin ich eventuell mit der Fünftelregelung genauso gut dran, als wenn ich 183 Tage Auswandern würde? Möchte mich im voraus bei Euch für Eure Antworten bedanken. MfG.
3 Antworten
Du musst Dich hier schon abmelden und die Zahlung muss nach Ägypten erfolgen, wenn Du dort gemeldet bist. Wurde erfolgreich mit türkischen Staatsbürgern bei VW praktiziert. Es gelten dann die Steuern und Sozialabgaben am neuen Wohnsitz. Die Eigentumswohnung in D spielt keine Rolle, die kann auch leer stehen.
Ich möchte Dir zu einer Wohnsitzverlagerung Mut machen, aber ob Ägypten dafür die richtige Steueroase ist, mußt Du noch selber recherchieren! Lies mal diesen Artikel: http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-nur-schnell-weg-bei-abfindungen/50045200.html, danach funktioniert das steuerfreie Abfindungsmodell mit manchen Ländern.
Der Auslandsaufenthalt hilft Dir ncihts.
Denn:
- entweder behältst DU Deinen Wohnsitz hier, dann bist Du sowieso hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
oder:
- Du löst deinen inländischen Wohnsitz völlf auf, dann bist Du im Zielland zwar unbeschränkt Steuerpflichtig, aber die inländischen Einkünfte bleiben hier trotzdem steuerpflichtig.
Selbst wenn man den Wohnsitz schon im Jahr vor der Abfindungsauszahlung in ein anderes Land verlegen würde um dann hier für weniger als 183 Tage, sozusagen dann kurz auswärtig tätig zu sein, würde es nciht klappen.
Also, keine Chance