Zahlt ARGE Bodenbeläge wie Teppiche und Fliesen bei Umzug?
Ein Familienmitglied und seine Freundin ziehen aufgrund einer Schwangerschaft in eine größere Wohnung. In der Küche fehlt jedoch ein Bodenbelag. Da auch ein Kind unterwegs ist und dieses später nicht auf kaltem Holz krabbeln soll ist auch die Anschaffung eines Teppichbodens notwendig. Beide beziehen Gelder der ARGE. Übernimmt die ARGE die Kosten für die Legung von Fliesen/ Teppich und Material oder ist es die Aufgabe des Vermieters für einen vernünftigen Bodenbelag aufzukommen?
2 Antworten
Leider nein wir haben auch lange geld von der arge bekommen und hatten 4 kinder als wir umgezogen sind.die arge zahlt nur dinge die lebensnotwendig sind und bodenbelag gehört leider nicht dazu den werdet ihr selber zahlen müßen oder ihr fragt euren vermieter
Bodenbelag ist Sache des Vermieters. Wieso "fehlt" der Bodenbelag in der Küche ? Es kann ja nicht sein, dass gar kein Belag drin ist. Der Belag ist also entweder schadhaft oder abgewohnt und dann muss das der Vermieter machen. Ausnahme: Es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart. Wenn allerdings der Mieter eine "besseren" (=teueren) Bodern will, kann er dem Vermieter den Mehrpreis erstatten. Ob das die ARGE auch so sieht und sich am Mehrpreis beteiligt, ist wohl eher eine menschliche Ermessensfrage als ein Rechtsanspruch.