Gerichtliche Mahnverfahren während der Eröffnung der Privatinsolvenz ?
Bei mir wurde die Privatinsolvenz anfang November eröffnet. Habe meinen ersten Termin erst 22.2 bei meinem Treuhänder . Weiterhin habe ich jetzt ein Briefe wo jetzt von Gläubiger das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten wollen. Dürfen die das während der Eröffnung der Privatinsolvenz und wie reagiere ich auf die gelben Briefe wenn Sie dann kommen oder werden die schon beim Amstgericht abgeblockt da die Eröffnung der Insolvenz amtlich ist . Es handelt sich hier um Gläubiger die alle in der Forderungsliste stehen und dem Amstgericht bekannt sind. Das sind keine neuen Gläubiger oder neue Schulden . Wer kann mir auf diese Frage antworten . Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende
2 Antworten
Das gerichtliche Verfahren ist unterbrochen. Der Treuhänder oder Insolvenzverwalter könnte es aufnehmen, wird es aber nicht tun. Meines Wissens nach werden aber die Zentralen Mahngerichte von den Insolvenzbeschlüssen benachrichtigt. Das Verfahren nimmt dann zwangsläufig keinen Fortgang mehr.
Da die Mahnbescheide über Zentrale Mahngerichte kommen, können die schlecht im Gericht abgeblockt werden.
Einfach die Unterlagen mit zum Treuhänder nehmen.
Sollten die wirklich Mahnbescheide beantragen, einfach Widerspruch einlegen. Das ist rausgeworfenes Geld der Gläubiger.