Architekt Rechnung

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Berechnungsgrundlage für das Architektenhonorar sind die reinen Baukosten. Hierin sind die Netto- Kosten für Baukonstruktion und Haustechnik enthalten, nicht aber die Kosten für das Grundstück, seine Erschließung, Einbauten, Außenanlagen und Baunebenkosten. Die vom Gesetzgeber erlassene Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) schreibt Mindest- und Höchstsätze für Architektenhonorare in Abhängigkeit von den Baukosten, dem Anforderungsprofil der Aufgabe (nach Honorarzonen) und dem Umfang der Leistung (nach Leistungsphasen) vor.

Der Umfang der Leistung gliedert sich in neun Leistungsphasen. Je mehr Phasen vom Architekten übernommen werden, desto höher ist sein Honorar. Liegen alle neun Phasen in der Verantwortung des Architekten, so bekommt er 100% des in der HOAI festgelegten Honorars. Damit ist dann aber auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird. Betreut er lediglich einzelne Phasen, kann ein Architekt auch nur diese nach festgelegten Prozentsätzen in Rechnung stellen.

Grundlagenermittlung 3% = Aufgabenstellung klären, Entscheidungshilfen geben

Vorplanung 7% = Skizzen, Kostenschätzung

Entwurfsplanung 11% = Entwurfszeichnung M 1:100, Kostenberechnung

Genehmigungsplanung 6% = Bauantrag, Bauanzeige

Ausführungsplanung 25% =Ausführungsplanung M 1:50, Details

Vorbereitung der Vergabe 10% = Leistungsbeschreibung, Massenermittlung, Angebote

Mitwirkung bei der Vergabe 4% = Auftragsvergabe, Vertragsgestaltung, Kostenanschlag

Objektüberwachung 31% = Bauleitung, Kostenfeststellung

Dokumentation 3% = Zusammenstellung der Unterlagen, Gewährleistung

Wenn Du einen Architekten beauftragt hast und er für Dich gearbeitet hat musst Du ihn selbverständlich bezahlen unabhängig davon ob das Bauvorhaben fristgemäß begonnen wurde.