Ist die Vermietung von Bastlergaragen (PKW) umsatzsteuerpflichtig?

Liebe Ratgeber-Community,

Privatperson X erwirbt ein Gewerbegrundstück und baut dadrauf 20 Mehrzweckhallen als Systemstahlhallen jeweils mit eigenem Industrierolltor. Diese Hallen werden an Privatpersonen zur verschiedensten Zwecken (Lagerhalle, Abstellraum für Oldtimer/Kräder, aber überwiegend an Fahrzeugbastler, die hin und wieder ihrem Hobby nachgehen) vermietet. Die Steuerberaterin der Person X behauptet, dass die Mieteinnahmen in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig sind und argumentiert wie folgt:

"Umsatzsteuerliche Beurteilung von Vermietungsleistungen

Hallo Herr X,

wie bereits telefonisch besprochen, ist die Vermietung von Plätzen, wie z. B. Garagen usw., für das Abstellen von Fahrzeugen gem. § 4 Nr. 12a S. 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Das gilt auch bei garagenähnlichen Hallen, deren Nutzung als Fahrzeugabstellplatz nicht zwangsläufig, wohl aber wahrscheinlich ist. Ausnahme siehe Abschn. 77 Abs. 3 S. 4 UStR (Garagenvermietung im Zusammenhang mit einer Wohnung).

Bei der Vermietung einer Mehrzweckhalle handelt es sich demzufolge nur dann um einen steuerfreien Umsatz, wenn diese nicht für das Abstellen von Fahrzeugen vermietet wird.

Diese Auffassung wurde uns von Herrn Prof. Dr. XX (Beckakademie AWS) und von Frau XX (Finanzamt Sulingen) bestätigt."

Was haltet Ihr davon? Ist die o.g. Vermietung der Person X also umsatzsteuerpflichtig ?

Umsatzsteuer, Vermietung.