Hallo,
gegen einen Schuldner wurde ein Mahnbescheid erlassen.
Vermutlich hat dieser den Betrag kurz vor Erhalt des MB bezahlt, da die überwiesene Summe lediglich der Grundforderung ohne Gerichtsgebühr (23 Euro) entspricht.
Der Gläubiger hat nun die Rechnung vom Gericht erhalten.
Was muss der Gläubiger nun tun, damit der Schuldner auch noch den "Rest" (die Gerichtsgebühr) bezahlt? Dem Schuldner dies mitteilen? Oder lediglich dem Amtsgericht die Mitteilung senden, dass es sich jetzt nur noch um Einforderung von 23 Euro handelt?
Danke, Dave