Muß eine Witwe den Unterhalt für Kinder aus 1. Ehe weiterzahlen, wenn Mann verstorben ist?
Wie verhält es sich rechtlich, wenn eine Witwe das Erbe des Mannes antritt u. dieser noch unterhaltspflichtige Kinder hatte, bevor er starb? Muß die Witwe den Unterhalt weiterzahlen, wenn sie das Erbe annimmt. Und zahlt sie das dann in einer Summe im voraus?
2 Antworten
handelt es sich hier um (Nicht) leibliche kinder? ich hoffe nicht völlig falsch zu liegen?!
bei nicht leiblichen kinder: Einstweilen weist das Ministerium die Behörden auf die Hintertür hin, die das SGB II für den Versuch offen hält, zumindest die mit der neuen Partnerin/dem neuen Partner verheirateten „Stiefeltern“ für den Unterhalt der „Stiefkinder“ heranzuziehen. „Sind die Partner verheiratet, ist der nicht leibliche Elternteil mit dem Kind seines Partners verschwägert ... In diesen Fällen kommt eine Berücksichtigung des Einkommens im Rahmen der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II in Betracht.“
Hierzu weisen wir noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass § 9 Abs. 5 SGB II eine Unterhaltsvermutung formuliert, und dass man einer Vermutung widersprechen kann. Allemal gilt: Behörden dürfen Bedürftige nicht auf Unterhaltsleistungen von Personen verweisen, gegen die die Bedürftigen gar keinen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch haben.
http://www.alg-2.info/info_argumente/weisung-bmwa01/
Mit dem Tod sollte eigentlich der Unterhaltstitel enden. Ausserdem sind die Kinder ja erbberechtigt. Schwierig könnte es nur werden, wenn die Kinder beim Erbe auf das Pflichtteil gesetzt wurden.