Notarkosten Testament?

2 Antworten

Eine solche Folge müßte sich aus dem BGB ergeben und da steht das nicht.

Thiomas:

Der unrichtige Geschäftswert als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung.


Thomas0812 
Beitragsersteller
 07.04.2013, 09:55

Sollte der Notar nicht irgendwelche Nachweise über die Vermögenswerte vorliegen haben um den Geschäftswert zu ermitteln? Oder basiert das auf Aussage des Testamentgebers bei Testamenterstellung?

Privatier59  07.04.2013, 10:08
@Thomas0812

Der Notar nimmt für seine Kostenrechnung die ihm bekannten Angaben: Wenn sich die aus dem Testament ergeben, werden die übernommen. Ansonsten fragt er nach. Nachprüfungen sind nicht vorgesehen!