Erbangelegenheiten - wie kann man das regeln?

4 Antworten

Man regelt es einfach, Ihr geht zum Notar und schließt einen Vertrag zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Gegenstand des Vertrages, Deine Geschwister übertragen ihren Anteil gegen Zahlung von jeweils 100.000,- auf Dich.

Dieser Vorgang der Auseinandersetzung ist gem. § 3 Nr. 3 GrdErwStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Der Notar kümmert sich um die Eintragungen.

Althaus:

Deine Eltern können im Testament oder Erbvertrag für die Auseinandersetzung Anordnungen treffen (§ 2048 BGB ), in dem sie z.B.. festlegen, dass du als gesetzlicher Erbe bei der Auseinandersetzung das Grundstück mit Zweifamilienhaus erhalten sollst. Dadurch bleibt die Erbteilshöhe unberührt.

Das durch Teilungsanordnung zugedachte Grundstück kann nur beansprucht werden, wenn du als Begünstigter auch Erbe wirst. Außerdem ist der Gegenstand auf den Erbteil wertmäßig anzurechnen. Dir als Bedachtem wird zugleich eine Ausgleichspflicht gegenüber deinen Geschwistern auferlegt.

Die Teilungsanordnung wirkt nur schuldrechtlich nicht dinglich, d. h., das Grundstück geht beim Erbfall auf alle Miterben in Erbengemeinschaft über. Die Erbgengemeinschaft ist aber verpflichtet, das Grundstück bei der Auseinandersetzung dir zuzusprechen und es auf dich zu übertragen.

Die Ausgleichspflicht unter Abkömmlingen beruht auf der Vermutung des Gesetzes, dass die Erblasser ihr Vermögen unter ihren Abkömmlingen gleichmäßig verteilen wollen. Wollen sie von dieser Vermutung abweichen, können und müssen sie erklären, dass die Ausgleichung zu einem niedrigeren Wert als den tatsächlich festgesetzten Wert zu erfolgen hat. Das Pflichtteilsrecht der anderen Miterben kann dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Wie ist denn das Verhältnis unter den Geschwistern? Oftmals kommt man sich bei der Bewertung der Erbmasse so hoffnungslos in die Haare dass nur noch die Teilungsversteigerung  als Ausweg bleibt.


althaus 
Beitragsersteller
 14.07.2015, 18:51

Das Verhältnis ist schlecht, oder sogar miserabel. Aber wie wir das reglen wollen ergibt sich erst in zig Jahren. Vielleicht ändert sich bis dahin ja noch was.

Gaenseliesel  14.07.2015, 21:23
@althaus

stimmt Althaus ! es soll Fälle geben, da überleben die Eltern ihre Kinder ! ;-)

Franzl0503  15.07.2015, 10:38
@althaus

althaus:

M.E. geht es hier doch darum, zu Lebzeiten der Eltern (Grundstückseigentümer) eine zuverlässige Regelung zu finden, unliebsame, zeit- und kostenaufwendige Auseiandnersetzungen unter den erbberechtigten, jetzt schon uneinigen Geschwistern weitgehendst zu vermeiden.

Wer glaubt, im Erbfall genüge ein Gang zum Notar und löse das Problem, verkennt die Wirklichkeit. Nicht umsonst wird das schwärzeste Kapitel im ganzen Erbrecht die Auseinandersetzung bezeichnet

Ergo: Vorher notariell regeln, nicht nachher lamentieren und prozessieren!

Hallo

Da wäre ich mega vorsichtig und würde alles über einen Notar machen und von einem Notar absegnen lassen. Hinterher gibt es dann keinen Grund mehr zu streiten. Das ist für dich, deine Eltern und auch deine Geschwister das Beste

LG