Kann man beim Berliner Testament um Notargebühr zu sparen, beim Vermögenswert schummeln?

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Man darf nicht, aber man kann.

Um Dir nochmals eine komkrete Antwort zu geben: Wert ist immer der Gegenwartswert, nie der Zukunftswert. Und ein Notar wird zwar den Wert des gegenwärtigen Vermögens erfragen, aber nicht im Detail überprüfen. Ich kann mich an einen Notartermin in ähnlicher Problematik erinnern wo der Notar die schönen Wort sagte "am Häusern kleben nun einmal keine Preisschilder". Damit ist ja wohl alles gesagt. Nur sollte man auch da die Kirche im Dorf lassen und es nicht übertreiben. Man kann sich ja vorher alles ausrechnen. Wozu gibt es denn die Notarkostenrechner im Internet?

Hinzundkunz: Wenn du es für richtet hältst, nur wegen einer geringen Einsparung von Notarkosten dein um die Schulden bereinigtes Vermögen von z. B. 400 000 um 25 % auf 300 000 zu reduzieren, hast du die Beurkundungsgebühr um gerademal 300 € + Steuer verkürzt - obwohl du von seiner Leistung - der guten Beratung und dem wasserdichten und vor allem rechtssicheren Testaments - überzeugt bist.

Erben werden vielleicht später fragen, wo hat den unser Hinz die Differenz von 100 000 versteckt oder hat er sie womöglich der Kunz zum Nachteil der Erben heimlich zugesteckt, ausgegeben hat er sie, die 100 000 €, aufgrund seiner ausgeprägten Sparsamkeit ganz sicher nicht.

Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, hier dem Vermögen des Testierenden im Zeitpunkt der Errichtung. Bei einem Berliner Testament naturgemäß 20/10, also zwei Gebühren.

Wieso man auf die Idee kommt, bei ohnehin niedrigeren Sätze nach KostO einen Notar für seine umfängliche Beratung, ehrliche Leistung und Haftung um Teile seines Honorars zu prellen, erschliesst sich mir nicht :-(

G imager761