Verkäufer hat abgesagt, wer trägt Notar kosten?
Hallo. Ich wollte einen Haus kaufen, ich habe eine Vollmacht unterschrieben dass der Makler beim Notar einen vertragsentwurf beantragen kann. In der Vollmacht steht "grundsätzlich tragen die Käufer die Kosten des Kaufvertrages. In einzelnen Fällen etwa unbegründetes Absagen des Verkäufs, können die Kosten auch auf den Verkäufer übergehen werden". Der Notar Termin musste verschoben werden da die Bank sich um einen Gutachter entschieden hat. Lt. Makler kein Problem, kommt häufig vor. 4 Tage später nach dem Gutachter Termin als ich einen neuen Notar Termin mit dem Makler ausmachen wollte, sagte er plötzlich das der Verkäufer sich für einen anderen Käufer entschieden hat. Jetzt habe ich eine Fette Rechnung vom Notar bekommen. Muss ich zahlen? Oder wie soll ich jetzt vorgehen?
Sorry für die Fehler. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
3 Antworten
Ich gehe doch davon aus das sie das Haus weiterhin Verkaufen wollen also trägt der nächste Interessent also Käufer die jetzt entstandene Rechnung
Da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, trägst du auch keine Kosten. Der Makler muss den Notar selbst bezahlen.
Quelle? wenn du schon behauptest, es ist falsch, erwarte ich, dass du eine Quelle nennst.
ansonsten sage ich: Deine Antwort ist falsch.
Die Aussage des Fragestellers und der Passus im Vertrag sind die Quelle:
In der Vollmacht steht "grundsätzlich tragen die Käufer die Kosten des Kaufvertrages. In einzelnen Fällen etwa unbegründetes Absagen des Verkäufs, können die Kosten auch auf den Verkäufer übergehen werden.
Alles was vom Käufer unterzeichnet wurde, ist nunmal diese Vollmacht. Daher ist die Aussage in der Vollmacht auch bindend. Nennt man übrigens Vertragsfreiheit. Da kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der den Käufer zur Zahlung der Notar Kosten verpflichtet, ist das einzig unterzeichnete Dokument, nämlich diese Vollmacht, bindend.
Du konntest nach der Nachricht vom Makler davon ausgehen, dass der Verkäufer zugesagt hatte.
Wenn der sich danach gegen Dich als Käufer entscheidet, muss die Kosten der Verkäufer, oder der Mkler tragen.
Allerdings bist Du Schuldner gegenüber dem Notar udn hast gegen den Makler, oder den Verkäufer nur einen Schadenersatzanspruch nach dem Grundsatz:
"Culpa in Contrahendo."
Das ist der Fachterminus mit dem Du den Makler/Verkäufer angehen kannst.
somit ist einzig und alleine der Fragesteller zur Zahlung verpflichtet.